WikiDer > Eine natürliche Person
EIN eine natürliche Person ist ein Mann im rechtlichen Sinne als Träger von Rechten und Pflichten.[1]
Die natürliche Person ist das Gegenstück der juristische Person, eine Organisation oder ein Abstract Entität die im Rechtsverkehr selbständig handeln können. Der Begriff Rechtsgegenstand umfasst beides: sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Gemäß Artikel 6 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte alle Menschen haben das Recht, als (natürliche) Person anerkannt zu werden; Staaten dürfen daher nicht zwischen Personen diskriminieren, die sie als Personen anerkennen oder nicht anerkennen.
Anfang und Ende
Eine natürliche Person zu sein beginnt in der Regel, wenn die Person Leben und lebensfähig geboren ist. Hier jedoch im Belgisches Recht manchmal davon abgewichen, wenn dies dem ungeborenen Kind zugute kommt (zB ein Geschenk). Im Strafrecht werden unterschiedliche Kriterien verwendet, was bedeutet, dass Kindestötung stellt ein Verbrechen dar (da Kindesmord begangen werden kann, während die Wehen noch im Gange sind).
Das Sein als natürliche Person endet mit dem Tod. Früher endete es mit dem ziviler Tod.
Das derzeit verwendete Sterbekriterium ist das hirntot. Die natürliche Persönlichkeit erlischt erst, wenn alle Lebensfunktionen vollständig und irreversibel ausgefallen sind und der Betroffene kein Lebenszeichen mehr zeigt. Jemand, der in einem komatös kann seine natürliche Persönlichkeit all die Jahre bewahren. EIN klinisch tot Patient hingegen, der in a Wachkoma und durch mechanische und chemische Mittel am Leben erhalten, behält seine natürliche Persönlichkeit nicht.
Hinweis
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