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EIN Naturdenkmal ist ein wertvolles Naturschutzgebiet oder Landschaftselement. Ein Naturdenkmal kann aufgrund der Zustand oder Land anwendbaren Kriterien und die dazugehörigen Gesetze sind geschützt.
Die Niederlande
In den Niederlanden ist ein Naturschutzgebiet ein Gebiet, das aufgrund der Naturschutzgesetz, in der Regel auf der Grundlage bestimmter ökologisch Werte, die in der Benennungsentscheidung werden genannt. Beim Naturschutz in den Niederlanden wird zwischen dem Schutz von Gebieten und dem Schutz von Arten (Pflanzen und Tiere) unterschieden. Für die Naturmonumenten gibt es daher nicht so viele (selten) Tier- und Pflanzen Spezies wichtige, aber eher spezielle Ökosysteme (Geländetypen) und andere geländebezogene Angelegenheiten wie geologische oder landschaftliche Aspekte.
Trotz seines Namens hat der Verein für die Erhaltung von Naturdenkmälern in den Niederlanden keine besondere Beziehung zu diesem Gesetz.
In den Niederlanden wurden etwa 200 Naturschutzgebiete als . ausgewiesen geschütztes Naturdenkmal. Der größte ist der Wattenmeer, das weitgehend als staatliches Naturdenkmal ausgewiesen ist.
Rechtlicher Rahmen: Hinweise
Das Naturschutzgesetz 1998 ermöglicht den Schutz von Naturdenkmälern durch die Ausweisung als „geschützte Naturdenkmäler“. Das Naturschutzgesetz 1998 ist nun der wichtigste Umsetzungsrahmen (Durchführungsverordnung) für die Vogelschutzrichtlinie und Habitatrichtlinie. Die Gebietsanweisungen aus dem alten Naturschutzgesetz werden auf Basis der Vogel- und FFH-Richtlinie und des übergreifenden europäischen Schutzsystems wiederholt (und fortgeführt) Art 2000. Die Leitlinien sind bereits weitgehend in Kraft, obwohl die Benennungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Das Naturschutzgesetz (NB-Gesetz) war ursprünglich in 1968 als eigenes nationales Instrument für den Naturschutz in Kraft getreten. Am 1. Oktober 2005 wurde eine wichtige Modernisierung realisiert (Naturschutzgesetz 1998). Damals übernahmen die Bundesländer die Rolle der zuständigen Behörde für einen Großteil der Landesregierung. Für Pläne, Projekte und Aktionen, die Schäden an einem Natura 2000-Gebiet oder ein geschütztes Naturdenkmal, muss daher eine Genehmigung des Landes nach dem Naturschutzgesetz 1998 beantragt werden.
Rechtsfolgen
Ist ein Gebiet als geschütztes Naturdenkmal ausgewiesen, ist es nach Artikel 16 Absatz 1 des Naturschutzgesetzes 1998 untersagt, ohne Bewilligung Handlungen vorzunehmen, vornehmen zu lassen oder zu dulden, die der Naturschönheit schaden können wissenschaftliche Bedeutung des Gebiets oder für Tiere oder Pflanzen in dem Gebiet oder die das Gebiet entstellen. Ebenso ist es untersagt, Handlungen vorzunehmen, durchführen zu lassen oder zu dulden, die den in einer Erlaubnis festgelegten Vorschriften oder Beschränkungen zuwiderlaufen.
In staatlichen und geschützten Naturdenkmälern sind grundsätzlich alle das Naturdenkmal schädigenden Tätigkeiten verboten, es sei denn, es liegt hierfür eine Erlaubnis vor. Im Ausweisungsbeschluss muss pro Gebiet angegeben werden, welche Schadstoffe diskutiert werden könnten und daher vorrangig verboten oder genehmigungspflichtig sind. Dabei handelt es sich natürlich oft um Eingriffe in das Gebiet selbst, aber die Bewirtschaftungsmaßnahmen der Naturschutzorganisation fallen meist außerhalb davon.
Das Naturschutzgesetz sollte ursprünglich auch vorläufige Anweisungen geben, um Sofortmaßnahmen wie ein Bergbauverbot zu ergreifen. Die Regierung versucht jedoch immer, Autoritarismus so weit wie möglich zu vermeiden. Schädliche Eingriffe in das Gebiet selbst werden in der Regel durch Ankauf und Bewirtschaftung durch einen Naturverwalter wie das Staatsbosbeheer oder die Vereniging Naturmonumenten verhindert. In den allermeisten Fällen sind niederländische Naturmonumenten in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse längst weitgehend oder vollständig in „sicheren“ Händen.
Das Naturschutzgesetz hat auch eine Außenwirkung und kann daher auch außerhalb, aber in der Nähe eines ausgewiesenen Gebiets gelten. In der Praxis sind die wichtigsten Themen im Außenbetrieb der Schutz der Wasserwirtschaft und die Ablagerung von Ammoniak durch umliegende Tierhaltungsbetriebe. Nicht alle Naturschutzgebiete sind dafür sensibel und wenn nicht, gelten keine Verbote.
Deutschland
In Deutschland sind Naturdenkmäler auf der Grundlage des § 28 des Bundesnaturschutzgesetze und auf Landesebene auf der Grundlage der Länder-Naturschutzgesetze.
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten fallen sie unter die Überschrift Naturdenkmal ebenfalls Klippen, Festungen, archäologische Stätten und Stätten mit bedeutender Bedeutung für die Ureinwohner. Diese Art von Standort fällt unter die Kategorie III der Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen.
Siehe auch
Externe Links
- Datenbank des Ministeriums für LNV mit niederländischen Naturdenkmälern
- Niederländisches Naturschutzgesetz 1998 auf Overheid.nl
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