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Nitraatrichtlijn

Das Nitratrichtlinie ist ein Europäische Richtlinie wer benutzt Stickstoff- in der Landwirtschaft regelt zu Wasserverschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser[1].

Europäische Richtlinien gelten nicht direkt für Einwohner der Mitgliedsstaaten, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten in nationale Regelungen umgesetzt werden. In den Niederlanden wurde die Nitratrichtlinie übersetzt in Aktionsprogramm Nitrat.

Die Nitratrichtlinie enthält Anwendungsnormen für die Verwendung von tierischen düngen und StickstoffDünger. Die Stickstoffmenge, die dem Land zugeführt werden kann, hängt von der Bewirtschaftung ab. Für alle Kulturpflanzen gilt jedoch ein Höchstwert von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus Tierdünger, es sei denn, der Mitgliedstaat sieht eine Ausnahme vor (Ausnahme) hat bekommen.

Ausnahmeregelung

Die Nitratrichtlinie bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Ausnahme für die Verwendung von Tiermist zu erwirken. In der Praxis wird diese Ausnahme nur für Wiese in dem Milchbauernhof in Gebieten mit hohen Grünlanderträgen wie den Niederlanden. Die Ausnahmeregelung ist mit der Aufgabe verbunden, ihre Auswirkungen zu überwachen und jährlich zu berichten, was in den Niederlanden RIVM Fertig sein[2].

Im Jahr 2013 wurden die Länder Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Irland, Belgien (nur für Flandern), Italien (nur für Lombardei, piemont und Emilia-Romagna) und den Niederlanden wurde eine Ausnahmeregelung gewährt.

Siehe auch

Literatur