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Oorlogsrecht

Kriegsrecht ist ein Begriff, der sich auf verschiedene Gerichtsbarkeiten im Zusammenhang mit Kriegen oder bewaffneten Konflikten bezieht.

Internationales Kriegsrecht

Im Kriegsvölkerrecht gibt es zwei Rechtsformen. Auf der einen Seite gibt es das Gesetz, das die Bedingungen für die Führung eines bewaffneten Konflikts regelt. Das wird es sein jus ad bellum erwähnt. Darüber hinaus gibt es eine Jurisdiktion, die Mindestbedingungen für das Handeln im Krieg festlegt: die jus in bello. Da der Umgang mit menschlichen Faktoren (Kriegsgefangene, Zivilisten etc.) besonders wichtig ist, wird dieser Bereich des internationalen Kriegsrechts allgemein als das humanitäre Völkerrecht. Manchmal wird das humanitäre Völkerrecht auch einfach als Kriegsrecht bezeichnet.

Kriegsstrafrecht

Von Bedeutung ist auch das Kriegsstrafrecht, das sich auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen. In den Niederlanden ist dies ua im Kriegsstrafgesetz (Stb. 1952) geregelt. Einige Formen der Notstandsgesetze gehören zum Kriegsrecht.