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Openbare verkoop
Bürgerhaus zum öffentlichen Verkauf in Gentbrugge, Robert Rinskopflaan, Nr. 30, Gent, 22. Dezember 1948.

Das öffentlicher Verkauf von Waren bedeutet, dass man eine Ware in einem öffentlichen Forum zum Verkauf anbietet. Dies ist möglich mit unbeweglich und bewegliche Sachen.

Bei beweglichen Sachen ist der Begriff "Versteigerung". Menschen versammeln sich an einem Ort, an dem die Anwesenden "per Auktion" bieten und die Ware an den Meistbietenden - oder Letztbietenden - zugesprochen wird.

Beim Verkauf von Immobilien gibt es hauptsächlich 2 Möglichkeiten:

Ein Verkäufer bietet sein Haus oder Grundstück zum Verkauf an. Tag, Uhrzeit und Ort werden durch Werbung bekannt gegeben. Reicht der erzielte Preis für den Verkäufer nicht aus, kann er sich die Option „Höhergebot“ offen lassen. Dann kann jeder innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf die Notar, ein höheres Gebot abgeben, begrenzt durch ein Minimum und ein Maximum. Dieses höhere Angebot muss über a Gerichtsvollzieher. An einem zweiten Tag erfolgt dann ein Schlussverkauf, ebenfalls durch Bieten.

Seit 2011 ist dieses System die allgemeine Regel in Belgien. In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Systeme, die sich von Region zu Region unterschieden.

  • Derjenige, der am ersten Tag das höchste Gebot abgegeben hat, erhält einen Prozentsatz seines Höchstgebots.
  • Das „Verdere“, bei dem der Höchstbietende am ersten Tag seinen Preis mit Futter in die Höhe treiben kann, und in manchen Regionen auch in der Zwischenzeit zwischen den beiden Tagen. Wenn die Ware schließlich an eine andere Person verkauft wird, erhält der Tiersetter (manchmal auch Tierpflücker genannt) den von ihm festgelegten Betrag als Prämie, aber der Verkaufspreis erhöht sich auch um das 5- oder 10-fache (je nach Region) um Bewegen des Tieres. ) erhöht.
  • Der Verkauf mit Kerzen oder Dochten. Der Notar hat eine Reihe kleiner Kerzen vor sich und zündet eine mit einem Gebot an. Wenn die Flamme vor einem höheren Gebot erlischt, ist der Verkauf geschlossen.

Eine besondere öffentliche Versteigerung ist die Zwangsversteigerung. Wird eine unbewegliche Sache verkauft, die einem Minderjährigen oder einer Person, die aufgrund einer geistigen Behinderung, Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr geschäftsfähig ist, gehört, erfolgt der Verkauf im Beisein des FriedensrichterEin Verkauf kann auch erzwungen werden, weil zB der Eigentümer seinen Schulden nicht nachkommt, dann erfolgt der Verkauf unter Einschaltung des Richters und ggf. ohne Eingriff des Eigentümer-Schuldners.