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Erkennung ist auf Niederländisch Strafverfahren Durchführung von Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten nach Behörde des Staatsanwalt zum Zwecke strafrechtlicher Entscheidungen (Art. 132 a Strafprozessordnung).
Das niederländische Strafprozessrecht kennt drei Formen der strafrechtlichen Ermittlungen:
- Klassische Ermittlungen: Ermittlungen aufgrund eines begründeten Verdachts einer Straftat.
- Früherkennung: Ermittlungen aufgrund eines begründeten Verdachts, dass in einem organisierten Kontext schwere Straftaten geplant oder begangen werden, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung darstellen. Diese Form der Ermittlung richtet sich somit gegen die organisierte Kriminalität. Der Unterschied zu traditionellen Ermittlungen besteht darin, dass nicht klar sein muss, welche Straftat begangen wurde.
- Untersuchung terroristischer Straftaten: die Untersuchung von Hinweisen auf eine terroristische Straftat. Diese Form der Forschung ist neu (Inkrafttreten am 1. Februar 2007). Die beiden größten Unterschiede zu den ersten beiden Formen der strafrechtlichen Ermittlungen bestehen darin, dass kein Verdacht auf eine Straftat oder Straftat erforderlich ist und dass kein Verdächtiger benötigt wird.
Siehe auch
- Ermittlung in Belgien
- Nationale Suchliste