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Dieser Artikel beschreibt die Struktur der Japanische Regierung. Das 47 Präfekturen Japans sind finanziell weitgehend von der Zentralregierung abhängig. Gouverneure von Präfekturen, Bürgermeister der Gemeinden, Präfekturparlamente und Gemeinderäte werden alle vier Jahre gewählt.
Zentralregierung
Der Kaiser
Die früher vom Kaiser verkörperte Souveränität liegt nun beim Volk. Der Kaiser wird als Symbol des Staates und der Einheit des Volkes definiert.
Legislative
Laut der Japanische Verfassung ist der Parlament die wichtigste der drei Mächte. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Unterhaus (Shugiin) und der Oberhaus (Sangiin). Das Parlament beauftragt den Kaiser mit der Ernennung und Abberufung der Chefs der Exekutive und Judikative.
Unterhaus
Oberhaus Sangiin
Exekutive
Die Exekutive ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Leiter der Exekutive, der Premierminister oder Premierminister, wird vom Kaiser auf Vorschlag des Parlaments ernannt. Er muss Bürger und Mitglied eines der beiden Parlamentskammern sein Kabinett die er führt, muss auch aus Zivilisten bestehen. Die Verfassung sieht außerdem vor, dass die Mehrheit der Kabinettsmitglieder gewählte Mitglieder eines der beiden Kammern des Parlaments sein müssen. Der Premierminister hat die Befugnis, Minister zu ernennen und zu entlassen. Unter der Verwaltung des Liberaldemokratische Partei (LDP) war es immer Brauch, dass der Vorsitzende der LDP zum nächsten Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Premierminister
Kabinett
Es Kabinett (内閣, Naikaku) bildet die Regierung von Japan. Es besteht aus dem Premierminister und bis zu 14 weitere Mitglieder, die Staatsminister genannt werden. Der Premierminister wird vom Parlament ernannt und die anderen Minister werden vom Premierminister selbst ernannt und entlassen. Das Kabinett trägt eine kollektive Verantwortung gegenüber dem Parlament und muss zurücktreten, wenn ein Misstrauensvotum von der Unterhaus (Shugiin).
Ministerien
- Das Kabinett (内閣府; Naikaku-fu)
- Justizministerium (法務省; Hōmush)
- Ministerium für Inneres und Kommunikation (総務省; Sōmush)
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (外務省; Gaimu-shō)
- Finanzministerium (財務省; Zaimu-shō)
- Bildungsministerium (文部科学省 Monbu-kagakushō)
- Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei (農林水産省;N農林水産省rinsuisan-shō))
- Umweltministerium (環境省;Kankyō-shō)
- Verteidigungsministerium (防衛省;Bōei-shō)
- Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr (国土交通省;Kokudokōtsuu-shō)
- Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (厚生労働省;Kōseirōdō-shō)
- Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (経済産業省; Keizaisangyō-shō)
Justiz
Die Justiz ist von den beiden anderen Gewalten unabhängig. Die Richter werden vom Kaiser auf Empfehlung des Parlaments ernannt.Die japanische Justiz besteht aus mehreren Gerichten, das höchste ist das Oberste Gericht.
Kommunalverwaltung
| Administrative Unterteilung von Japan |
|---|
| Regionale Ebene |
| Regionen (地方; chiha) |
| Präfekturebene |
| Präfekturen (都道府県; to-dō-fu-ken ) |
| Ebene der Unterpräfektur |
| Unterpräfekturen (支庁; shichō) |
| Große Städte (政令指定都市; seirei-shitei-toshi) |
| Bezirke (郡; Gewehr) |
| Gemeindeebene |
| Kernstädte (中核市; chūkaku-shi) |
| Besondere Städte (特例市; tokurei-shi) |
| Städte (市; schi) |
| 23 Bezirke von Tokio (特別区; tokubetsu-ku) |
| Nachbarschaften (区; ku) |
| Gemeinden (町; chō / mach) |
| Dörfer (村; Sohn / mura) |
Japan ist unterteilt in 47 Präfekturen sein: eine Metropole (nach-Tokio), zwei Stadtpräfekturen (fu-Kyoto und Osaka), eine Inselpräfektur (dō—Hokkaido) und 43 weitere Präfektur(en). Die Präfekturen sind weiter unterteilt in Unterpräfekturen (shicho), Bezirke (gun), Städte, Gemeinden und Dörfer. Große Städte sind in Bezirke (ku) unterteilt.
Jede der 47 Präfekturen hat einen Gouverneur und ein Einkammerparlament. Sowohl der Gouverneur als auch das Parlament werden alle vier Jahre neu gewählt. Laut Gesetz müssen alle Präfekturen Abteilungen haben, die für Allgemeine Angelegenheiten, Finanzen, Sozialversicherung, Gesundheitswesen und Beschäftigung zuständig sind. Die Präfekturregierungen können auch Abteilungen für Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, Handel und Industrie haben. Der Gouverneur ist für alle diese Abteilungen durch lokale Steuern oder mit Unterstützung der nationalen Regierung verantwortlich.
Städte (shi) sind autonome Verwaltungseinheiten. Die Stadtverwaltung liegt in den Händen eines gewählten Bürgermeisters. Der Bürgermeister (shi-cho ;市長) und der Stadtrat (shi-gikai;市議会) werden alle vier Jahre wiedergewählt. Die Nachbarschaften (ku) der großen Städte wählen auch ihren eigenen Rat (ku-gikai; ). Dieser Rat wählt dann seinen eigenen Bürgermeister (ku-cho; ).
Gemeinden (町; chō oder Maschine) und Dörfer (村 mura oder Sohn) sind autonome Verwaltungseinheiten. Sie werden auch von einem vierjährlich gewählten Bürgermeister und Stadtrat regiert.
Japan wird eher einheitlich regiert. Die lokale Regierung ist in Bezug auf Verwaltung und Finanzen weitgehend von der nationalen Regierung abhängig. Es Ministerium für Inneres und Kommunikation und andere Ministerien haben auch die Befugnis, in die Regional- und Kommunalverwaltung einzugreifen. Da die lokal erhobenen Steuern nicht ausreichen, um die Präfektur- und Kommunalverwaltungen zu unterstützen, sind sie oft auf Subventionen der Zentralregierung angewiesen.