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PESEL

PESEL (Polieren: Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludności, "Allgemeines elektronisches Einwohnermeldesystem") ist das zentrale Einwohnermelderegister von Polen. Jeder ständige oder vorübergehende Einwohner des Landes hat einen einzigartigen persönliche Nummer, das in Polen die gleiche Rolle wie die Niederländer erfüllt Bürgerservicenummer und der Belgier Nationale Versicherungsnummer. Das System wurde 1979 von der kommunistischen Regierung der damaligen De eingeführt Volksrepublik Polen durch ein Gesetz von 1974 eingeführt.[1] Es wird vom polnischen Innenministerium verwaltet.[2]

Die PESEL-Datei enthält neben einer eindeutigen Nummer unter anderem Informationen zu aktuellen und früheren Namen, Namen der Eltern, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Nationalität, Familienstand, Adressdaten und Aufenthaltsstatus.

PESEL-Nummern werden polnischen Staatsbürgern und Ausländern ausgestellt, die ihren ständigen Wohnsitz oder Wohnsitz in Polen haben oder länger als 3 Monate in Polen wohnen (auf Antrag der Gemeinde), sowie polnischen Staatsbürgern im Ausland, die eine Reisepass (auf Anfrage des polnischen Konsuls). Die Nummer ist grundsätzlich unveränderlich, kann aber in bestimmten Fällen geändert werden, beispielsweise wenn eine Person das Geschlecht wechselt, sich das Geburtsdatum einer Person als falsch herausstellt oder eine Nummer aufgrund eines Schreibfehlers mehreren Personen zugewiesen wurde.[2]

Komposition

Die PESEL-Nummer besteht aus 11 Ziffern und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Die ersten sechs Ziffern sind das Geburtsdatum im Format JJ-MM-TT
    • Die ersten beiden Ziffern davon bestehen aus den letzten beiden Ziffern des Geburtsjahres: 1972 wird also: 72
    • Die nächsten beiden Ziffern sind der Monat. Für Personen, die in den Jahren 1900-1999 geboren wurden, bleibt diese Zahl unverändert: September wird 09. Für andere Geburtsjahre:
      • 1800-1899: Monat 80
      • 2000-2099: Monat 20
      • 2100-2199: Monat 40
      • 2200-2299: Monat 60
  • Die Zahlen sieben bis zehn bestehen aus einer persönlichen Ordnungszahl
    • die zehnte Ziffer bezieht sich auf das Geschlecht (Frauen haben eine gerade Zahl, Männer eine ungerade Zahl)
  • Die elfte Ziffer ist a Prüfziffer, die wie folgt berechnet wird:
    • 1*a 3*b 7*c 9*d 1*e 3*f 7*g 9*h 1*i 3*j
    • die letzte Ziffer dieser Addition wird von 10 abgezogen; ist das Ergebnis null, ist auch die Prüfziffer null.

Beispiel

02211307589 bedeutet:

  • 022113 – die Person wurde am 13. Januar 2002 geboren.
  • 0758 – die persönliche Ordnungszahl (aus 8 lässt sich ableiten, dass es sich um eine Frau handelt)
  • 1*0 3*2 7*2 9*1 1*1 3*3 7*0 9*7 1*5 3*8 =
0 6 14 9 1 9 0 63 5 24 = 131.
Die Kontrollzahl ist also (10-1) = 9

Siehe auch