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Pakketreis

EIN Pauschalreise ist ein Ausflug wobei unterschiedliche Einzelteile vom gleichen Lieferanten als ein Paket angeboten werden. Bestandteile eines Pakets können Flug, Unterkunft, Transfer und andere Dienstleistungen wie Mietwagen oder Ausflug sein. Eine Reise gilt als Pauschalreise, wenn zwei oder mehr dieser Komponenten in derselben Pauschalreise angeboten werden. Seit dem 1. Januar 2018 ist eine erneuerte Pauschalreiserichtlinie in Kraft, die für alle Mitgliedstaaten der Europäische Union.

Europäische Pauschalreiserichtlinie

Die neue europäische Pauschalreiserichtlinie ist 2016 offiziell in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt hatten die einzelnen Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen. Reiseunternehmen hatten dann sechs Monate Zeit, sich an diese neuen Richtlinien anzupassen. Seit dem 1. Juli 2018 müssen alle Reiseveranstalter nach den neuen Richtlinien handeln. Nach dem neuen Gesetz fällt eine Reise unter die Pauschalreiserichtlinie, wenn sie unter eine oder mehrere der folgenden sechs Definitionen fällt:[1]

  • Mehrere Reiseleistungen werden vom gleichen Anbieter zusammengefasst.
  • Zwei oder mehr Reiseleistungen werden separat abgeschlossen, aber an derselben Verkaufsstelle gekauft.
  • Mehrere Reiseleistungen werden zu einem Gesamtpreis abgerechnet.
  • Unter dem Begriff Pauschalreise werden verschiedene Reiseleistungen angeboten.
  • Reiseleistungen werden nach Vertragsschluss zusammengefasst.
  • Die Reiseleistungen werden über miteinander verbundene Online-Buchungsverfahren erworben. Name, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse des Reisenden müssen innerhalb von 24 Stunden von einem Anbieter an einen anderen weitergegeben werden.

Eine Ausnahme wird gemacht, wenn nur die Beförderung oder Unterkunft mit einer touristischen Leistung kombiniert wird und diese Leistung weniger als 25 % des Einkaufswertes dieser Kombination beträgt. In diesen Fällen gilt sie nicht als Pauschalreise.