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Paramilitair
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paramilitärisch Einheiten sind uniformierte, bewaffnete und militärische Einheiten, die einen separaten Teil der Streitkräfte eines Landes bilden können oder vollständig von diesen Streitkräften getrennt sein können. Beispiele für paramilitärische Einheiten sind die Küstenwache, der spanische Zivilgarde. Die kasernierte Polizei in einer Reihe von Ostblockstaaten war ebenfalls paramilitärisch (einschließlich der Volkspolizei-Bereitschaften in der DDR[1]). Darüber hinaus werden unter paramilitärischen Gruppen auch Gruppen verstanden, die ohne (offizielle) Zustimmung der Regierung bewaffnet agieren, wie z Nordirland (bis ca. 1990) und lateinamerikanischen Ländern.

Bei der Beurteilung der Personal- und Schlagkraft einer Streitmacht werden auch die Paramilitärs einbezogen, zumindest wenn sie offiziell in die Streitkräfte eingegliedert sind (oder eingegliedert werden können).

Das Genfer Konvention[2] schützt auch paramilitärische Kriegsgefangene, wenn sie in die Streitkräfte einer der Kriegsparteien eingegliedert werden. Nur diejenigen Kombattanten, die sich nicht an die Regeln der Konvention halten, sind in den Augen des Völkerrechts frank-tireurs die unter bestimmten Bedingungen unter die Bestimmungen des Übereinkommens fallen[3].

Beispiele für paramilitärische Gruppen

Siehe auch