WikiDer > Pariser Absichtserklärung
Es Paris MoU (Pariser Absichtserklärung) wurde 1982 gegründet. Sie ist eine Organisation aus 27 beteiligten Seeverkehrsverwaltungen und deckt die Gewässer der europäischen Küstenstaaten und des Nordatlantikbeckens von Nordamerika bis Europa ab.
Die aktuellen Mitgliedsstaaten von ParisMoU sein:
- Belgien, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich.
Nachdem es erstellt wurde ParisMoU eine unabhängige Organisation, aber seit der Gründung der Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Jahr 2002 ist ParisMoU immer mehr verwoben in der Europäische Union. Nicht-EU-Länder: Russland, Kroatien, Norwegen, Island und Kanada sind die größten Probleme. Das Europäische Union kann diesen Mitgliedstaaten keine Gesetze auferlegen und daher auch keine Gesetze, die sich mit Hafenstaatkontrolle. Für Nicht-EU-Mitgliedstaaten wird das neue Inspektionsregime durch die 31. Änderung im Anhang zum Memorandum of Understanding verbindlich.
Ziel
Ziel ist es, den Betrieb von Schiffen, die den internationalen Anforderungen nicht vollständig entsprechen, durch Inspektionen durch ein harmonisiertes System von Hafenstaatkontrolle.
Inspektionen
An Bord ausländischer Schiffe, die in den Häfen der teilnehmenden Mitgliedstaaten operieren, werden jährlich mehr als 18.000 Inspektionen durchgeführt ParisMoU Dock. Diese Inspektionen müssen sicherstellen, dass diese Schiffe den internationalen Sicherheits- und Umweltstandards sowie den Anforderungen an die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Besatzung entsprechen.
Verantwortlichkeiten
Die Prämisse der ParisMoU ist, dass die Hauptverantwortung für die Einhaltung der in den internationalen Seeverkehrsübereinkommen festgelegten Anforderungen beim Reeder oder Charterer liegt. Die Verantwortung für die Gewährleistung dieser Einhaltung verbleibt beim Flaggenstaat.