WikiDer > Personalist
EIN personalist war in der Heiliges Römisches Reich Reichstagsabgeordneter ohne angeschlossenen Kreis.
Im Heiligen Römischen Reich waren die Personen oder Institutionen, die auf der Reichstag, der Staat. Voraussetzung für die Erlangung des Status eines Staatsgutes war der Besitz eines Gebietes zustand frei früher gewesen.
Die Reichspolitik zielte darauf ab, in den verschiedenen Reichstagskollegien Einfluss zu gewinnen. Eine der Methoden der Kaiser zu diesem Zweck war die Erhebung von Vertrauten zum Reichsgrafen. Manchmal gelang es dem Kaiser, Personen in diese Kollegien aufzunehmen, ohne dass die erforderlichen Besitztümer vorhanden waren. Formal war dies ein Übergangszustand, bis ein staatsfreies Gebiet erworben wurde.