WikiDer > Polizeigesetz 1993

Politiewet 1993
Polizeigesetz 1993
ZitattitelPolizeigesetz 1993
TitelGesetz vom 9. Dezember 1993 über ein neues Polizeigesetz
AbkürzungPolW
SchematypRecht im formalen Sinne
UmfangFlagge der Niederlande Die Niederlande
ZuständigkeitRecht der öffentlichen Ordnung
StatusAbgesagt
Zulassung und Inkrafttreten
Eingereicht am27. März 1992 von der Regierung (Cabinet Lubbers III)
Adoptiert vonRepräsentantenhaus am 30. März 1993;Erstes Zimmer am 7. Dezember 1993
Angemeldet23. Dezember 1993
Veröffentlicht instb. 1993, 690
In Kraft getreten am1. Januar 1994
Zurückgezogen/
angehoben
1. Januar 2013
Geschichte
Nachfolger vonPolizeigesetz 1957
gefolgt vonPolizeigesetz 2012
ÄnderungenExterne Liste
Online lesen
Polizeigesetz 1993
Portal  Portalsymbol  Menschen & Gesellschaft

Das Polizeigesetz 1993 war ein Niederländisches Recht die 1993 gegründet wurde und am 1. April 1994 in Kraft trat. Das Gesetz ersetzte die Polizeigesetz 1957 die einen bundesweit tätigen staatliche Polizei und städtische Polizeikräfte in den größeren Gemeinden. Der Zweck des Polizeigesetzes von 1993 bestand darin, die Führung, Aufgabe und Organisation der Polizei in den Niederlanden sowie die der Polizei unterstellten Behörden zu regeln. Dies basierte auf 25 regionalen Polizeikräften (Regionalpolizei) und eine nationale Truppe mit hauptsächlich unterstützenden Aufgaben (Politik der Nationalpolizei).

Am 1. Januar 2013 wurde das Polizeigesetz 1993 aufgehoben und durch das Polizeigesetz 2012 der in a nationale Polizei police bietet.

Regionale Kräfte verwalten

Polizeiregionen, Stand 2008

In jeder Region gab es a Korpsmanager in welchem Königliche Auflösung auf Empfehlung des Innenministers wurde für sechs Jahre aus dem Kreis der Bürgermeister der Gemeinden der Region berufen. Die Leitung der regionalen Polizei lag beim Einsatzleiter, der vom Polizeipräsidenten unterstützt wurde.

Polizeiaufgaben

Nach diesem Gesetz hatte die Polizei die Aufgabe, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und den Bedürftigen nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften Hilfe zu leisten.

Unter der Aufsicht des Bürgermeisters und der Staatsanwaltschaft

Für die strafrechtliche Durchsetzung des Rechtsstaats oder der im Dienste der Justiz wahrgenommenen Aufgaben unterstand die Polizei dem Staatsanwalt. Bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Hilfeleistung unterstand die Polizei der Bürgermeister.

Dreieckstreffen

Der Bürgermeister und die Staatsanwaltschaft haben sich regelmäßig mit dem Polizeipräsidenten über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Polizei beraten.

Hinweise

Das Innenminister und die Kommissare der Königin könnten Bürgermeistern und Staatsanwälten Anweisungen erteilen. Der Bürgermeister und der Beamte stellten hierzu die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Hilfestellung und Beschwerdebearbeitung

Das Gesetz regelte auch, wie sich die regionalen Kräfte gegenseitig unterstützen und wie mit Beschwerden über die Polizei umgegangen wird.

Unterstützung durch die Nationale Polizeidienststelle

Dem Landespolizeiamt (KLPD) wurden folgende gesetzliche Aufgaben übertragen:

  • nationale und fachpolizeiliche Aufgaben
  • Informationen sammeln, analysieren und bereitstellen
  • internationaler Informationsaustausch
  • nationale Informationen für Einzelpersonen
  • Bewachung der Mitglieder des Königshauses und anderer vom Justizminister zu bestimmender Personen.

Kosten und Ressourcen

Für die Landespolizeien standen 2010 insgesamt 3,927 Mrd. € zur Verfügung. Die Lohnkosten des Bürgermeisters, des Polizeieinsatzleiters und der Staatsanwaltschaft wurden nicht berücksichtigt, sondern von den Kommunen und dem Justizministerium getragen, 2010 kostete die KLPD 518 Millionen Euro.