WikiDer > Vorrecht
EIN Vorrecht, von dem Latein praerogativa und das französische prérogativ, ist in der Verfassungsrecht und der Verwaltungsrecht ein einem Direktor oder einer Vollmacht übertragenes Recht unter Ausschluss aller anderen.
Der Begriff wird hauptsächlich im Zusammenhang mit den Rechten der Krone oder von der König besonders verwendet. In der Vergangenheit das Recht auf Anmut, Gewährung Adel oder Verfolgung einer Außenpolitik königlicher Vorrechte. In den Niederlanden hat der König keine Vorrechte mehr, diese sind seit der Verfassungsreform vom Thorbecke im Jahr 1848 an die Krone als Regierungsorgan übergeben.
Die britischen Könige haben noch viele Vorrechte, aber diese werden in ihrem Namen von der Premierminister ihrer Königreiche, es Vereinigtes Königreich, Kanada, Neuseeland und Australien ausgeübt.