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Programmaraad

EIN Programmtafel war ein unabhängiger Niederländisch Regionales Beratungsgremium für Kabelbetreiber. Sie beriet Kabelbetreiber – wie such UPC und Ziggo – in der Zusammensetzung des gesetzlichen Basispakets Kanäle am Kabel. Dieses Basispaket bestand aus 15 Fernseher- und 25 Radio Stationen. Darüber hinaus konnte der Rat in einigen Fällen zu mehr Kanälen beraten. In den Niederlanden gab es 61 Programmräte. Ein Programmrat wurde unter der Mediengesetz schon seit 1998 ernannt von der Gemeinderat und bestand aus Bürgern mit Interesse an Radio und Fernsehen. Doch bevor dies durch das Mediengesetz geregelt wurde, gab es in vielen Kommunen Gemeindeverordnungen ob die Verträge mit dem Kabelnetzbetreiber bereits Medienkommissionen, Räte oder Anwohner darstellenAusschüsse Einfluss auf die Programmierung der Installation der Zentralantenne. In vielen Gemeinden ist die Gemeinderat dann das letzte Wort.

Der Programmrat fungierte als Verbrauchervertretung für Zuschauer und Hörer. Der Programmrat musste sicherstellen, dass a pluriform Paket auf dem Kabel wurde weitergegeben. Auf 1. Januar2014 wurden die Mediengesetz so geändert, dass die Einrichtung von Programmräten keine kommunale Aufgabe mehr ist. Es ist die Absicht des Gesetzgebers, dass anstelle der Räte eine andere Form der Verbrauchereinflussnahme durch die Betreiber etabliert wird.[1]

Der Programmrat hat zu mindestens 15 Fernsehsendern und 25 Hörfunksendern eine unabhängige Beratung herausgegeben, das sogenannte gesetzliche Basispaket. Im Rahmen dieser Beratung wurden bereits sieben TV- und neun Radiosender festgelegt. Diese Sender werden als Must-Carry-Sender bezeichnet. Es geht um die TV-Kanäle Niederlande 1, 2 und 3, und 2 flämisch Stationen, wie z VRT 1 und Segeltuch/Kettennetz. Darüber hinaus musste auch der öffentlich-rechtliche Regional- und Lokalsender weitergegeben werden.

Im Funkbereich ist die Übertragung von Radio 1 bis einschließlich Radio 5 verpflichtet. Dazu kamen die regionalen und lokalen Sender sowie zwei flämische Radiosender (der Programmrat wählt aus Radio 1, Radio 2, Klara, Studio Brüssel und MNM).

Der Programmrat bemühte sich um eine ausgewogene Zusammenstellung des Basispakets. Das bedeutete zum Beispiel, dass eine gute Mischung zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Sendern bestand und alle Altersgruppen und Zielgruppen das Passende fanden. Der Kabelnetzbetreiber war grundsätzlich zur Umsetzung der Hinweise verpflichtet. Davon konnte der Kabelnetzbetreiber nur aus schwerwiegenden Gründen abweichen. Ein Programmrat tagte im Durchschnitt sechsmal im Jahr, um eine jährliche Radio- und Fernsehberatung zu erarbeiten. Gerade in den letzten Jahren gab es häufig und lang anhaltende Einspruchs- und Berufungsverfahren zwischen den Programmräten, den Beauftragter für die Medien und die verschiedenen Betreiber.

Die niederländischen Programmräte wurden von einem nationalen Unterstützungszentrum Kabelraden.nl unterstützt, das ebenfalls am 1. Januar 2014 geschlossen wurde.

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