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Das Referendumsausschuss ist seit 2015 ein ständiger niederländischer Ausschuss, der für die Umsetzung und die Bereitstellung von Informationen über die beratendes Referendum die 2015 eingeführt wurde.
Der Ausschuss hat nach dem Referendumsgesetz vier gesetzliche Aufgaben:[1][2]
- Festlegen des Tages, an dem ein Referendum abgehalten wird. Darüber entscheidet der Referendumsausschuss nach Rücksprache mit dem Minister des Innern und der Königreichsbeziehungen;
- Auf dem Stimmzettel wird festgelegt, wie das Gesetz, über das eine Volksabstimmung abgehalten werden soll, angegeben wird;
- Bereitstellung von Informationen für die Wähler über das Gesetz, das in einem Referendum durchgeführt wird;
- Bereitstellung von maximal 2 Millionen Euro pro Referendum an Zuschüssen für soziale Initiativen, die die öffentliche Debatte in den Niederlanden über das dem Referendum unterworfene Gesetz fördern sollen. Dafür muss der Ausschuss ein Förderprogramm erstellen.
Mitglieder[3]
Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden, die für die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Mitglieder können nach Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt werden. Zum 5. Oktober 2015 wurden folgende Mitglieder für die Dauer von vier Jahren bestellt:[4]
- Herr. Medy van der Laan, Vorsitzender
- Professor Doktor. Herr. Aletta Blomberg
- Professor Doktor. herr drs Willemien den Ouden
- DR. Reint-Jan Renes
- Professor Doktor. DR. Ruud Koole
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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