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EIN Staatsvormund (Deutsche: Reichsvikar; Latein: vicarius imperii oder provisorisches Reich) war der Titel für den Stellvertreter des Kaiser von dem Heiliges Römisches Reich. Der Titel ist auf Drängen von Papst Innozenz III eingetragen und bestätigt im Jahre 1356 an der Goldener Bul. Der Titel ist verwandt mit dem römischen Titel Pfarrer und der arabische Titel Visier.
Ursprünglich gehörte der Titel den Grafen von Pfalz. Bei der Westfälischer Frieden (1648) landete der Titel bei den Herzögen von Bayern. Im Römisch-Deutschen Reich herrschte ein prekäres Gleichgewicht zwischen den Haus Habsburg (Erzherzog von Österreich) und der Haus Wittelsbach (Herzog von Bayern). Dieses Gleichgewicht wurde unter anderem dadurch gewahrt, dass Habsburg den Titel des Kaisers und Wittelsbacher den des Reichsvormunds beanspruchen konnten. Als das Wittelsbacher Haus ausstarb, ging der Titel an die Pfalzgrafen zurück.
Der kaiserliche Vormund fungierte als Kaiser, wenn der Kaiser zu krank war, um zu regieren, gestorben war oder sich im Ausland aufhielt. Er war Schirmherr, Präsident der blutorientiert, Vertreter der Staatsgüter (het reiches Land, staatliche Städte und staatliche Klöster) und Staatsrechte.
Der Titel hörte 1806 auf zu existieren.
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- Kunst. Reichsvikare, in Meyers Grosses Konversations-Lexikon 16 (19086), p. 746.