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Risicoregeling

Das Risikokontrolle ist ein Schema, das im Bauwesen verwendet wird. Die Vereinbarung gilt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Auftragnehmer). Ziel der Regelung ist es, starke Preisschwankungen bei Löhnen, Energie und Materialien auszugleichen.

Das Risikoschema verwendet Indizes, die beispielsweise KRÄHE, Gebäude Niederlande wenn es Zentrales Amt für Statistik ausgegeben werden. Anhand dieser Indizes kann die Preisschwankung in Bezug auf das Datum der Ausschreibung oder den Preisstichtag dargestellt werden. Jede (Zahlungs-)Rate wird pro Lohn-, Energie- oder Materialteil geprüft, um die Preisänderung zu ermitteln und dann zu berechnen, welche Preiskompensation angewendet werden soll.

Berechnung

Die Berechnung ist für die meisten vorgeschriebenen Risikopläne gleich. Mathematisch lässt sich dies am besten in den Standard-RAW-Bestimmungen von CROW beschreiben. Ein wichtiger Unterschied zwischen der Risikoregulierung von CROW und den anderen besteht darin, dass CROW auf tatsächlich gelieferten Materialmengen und nicht auf einem Komponentenprozentsatz basiert.

Die Rechnung ist nicht so einfach, wie manchmal gedacht. In der Praxis wird daher häufig eine einfachere Berechnung angewendet, bei der die gesamte Zahlungsfrist mit den am letzten Tag der Laufzeit geltenden Indexwerten verrechnet wird. Diese Berechnung ist in der Regel für den Auftraggeber ungünstig.

Beispielrechnung mit dem Programm Risk Regulation 2006

Entschädigungssystem Rijkswaterstaat 2008

Ende 2008 haben Bouwend Nederland und VBKO mit Rijkswaterstaat ein Ausgleichsregelung für die starken Preiserhöhungen bei Brennstoffen, Bitumen und Stahl in den Jahren 2007 und 2008 vereinbart. Die Ausgleichsregelung kommt in vollem Umfang zur Anwendung, wenn Bauaufträge keine Regelung zum Ausgleich von Preisänderungen (Risikoregelung oder allgemeine Indexregelung) vorsehen. Wurde jedoch in einem Vertrag ein spezifisches Risikosystem oder ein allgemeines Indexsystem für anwendbar erklärt, können die Preiserhöhungen bis zum Beginn des im Vertrag festgelegten Systems beglichen werden. Im Übrigen ist nicht die gesamte Preiserhöhung abrechnungsfähig. Die nach der Ausgleichsregelung berechneten Mehrkosten werden zu 70 Prozent erstattet.

Bekannte Risikoschemata

  • Risikoregulierung Wohn- und Nichtwohnbau 1991
  • CROW-Risikokontrolle
  • Risikoabrechnung nach dem ALIB 2007 (ehemals ALIB '92)