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Ausschluss ist der Rechtsakt, durch den eine Person von der Niederländischer Adel.
Geschichte
Der Verlust des niederländischen Adels ist bisher achtmal aufgetreten. Sieben dieser Fälle ereigneten sich zwischen 1816 und 1849, ein Fall ereignete sich 1984. Dies geschah entweder auf eigenen Wunsch (fünfmal), oder durch Aufnahme fremden Adels / unerlaubter französischer Militärdienst oder durch eine erniedrigende Strafe.
Rechtliche Grundlage
Die bis 1845 gestellten Anträge wurden auf königliche Verfügung gestellt. Die Ausweisung wegen ausländischer Wehrpflicht erfolgte um Königliche Auflösung (KB) wegen eines erniedrigenden Rechtsurteils.
Die Entlassung auf Antrag wurde 1984 von KB bewilligt.
Das Adelsgesetz keine Bestimmungen über den Verlust des Adels. Es wird davon ausgegangen, dass der Verlust bei KB genauso passieren sollte wie der Erwerb von Adel. Nach 1994 trat kein solcher Fall auf.
Die Stornierungen auf Anfrage wurden im 19. Jahrhundert im sogenannten in het . veröffentlicht Amtsblatt erschien Adelslisten; das geschah nicht für den Fall von 1984.
Einzelfälle
Van Dedem (1816)
1816 (Jhr.) Anthony Boldewijn Gijsbert van Dedem (1777-1825), nach Ernennung durch Ludwig XVIII von Frankreich als General erklärte alle seine Rechte als Holländer für verwirkt. Er verlor auch seine niederländische Staatsbürgerschaft und seinen niederländischen Adel.
Du Chastel de la Howarderie (1819)
Mit RD vom 5. März 1816, Ferdinand Ernest Joseph Antoine Marie Albéric "du Chastel de la Hovanderie" zum Ritterstand von Henegouwen mit Homologation des Titelgrafen ernannt. Die Ernennung erfolgte mit Zeugnissen, die nie aufgehoben wurden. Durch Königliches Dekret vom 2. August 1819 wurde er aus dieser Ritterschaft ausgeschlossen, mit der sein Adel erlosch; die KB stellt fest, dass er nie und habe schriftlich erklärt, dass er seine Mitgliedschaft aufgeben werde.[1]
Wechsel (1825)
(Jhr.) Herr. François Daniel Changuion (1766-1850), Mitglied der Familie Wechsel, war ein niederländischer Diplomat, der 1815 in den niederländischen Adelsstand erhoben wurde. Um an Geld zu kommen, beging er ab 1818 Fälschung, woraufhin er am 27. Februar 1823 in Abwesenheit zu zehn Jahren Gefängnis und Geldstrafe verurteilt wurde; er war inzwischen nach Deutschland ausgewandert. Anschließend wurde er durch königlichen Erlass vom 25. Juli 1825 aus dem niederländischen Adel ausgeschlossen; seine vor dem Urteil von 1823 geborenen Kinder durften ihren Adel behalten.
Van der Renne (1836)
In den Jahren 1817 und 1830 wurden Mitglieder der Familie Van der Renne als dem niederländischen Adel zugehörig anerkannt. Für sie wurde der Rittertitel homologiert. Auf Antrag wurde Oscar Pierre Henri (Ritter) van der Renne (1805-1870) durch königliche Verfügung aus dem niederländischen Adel ausgeschlossen. Dies wurde mit der Veröffentlichung der Adelsliste von 1843 bekannt gegeben.
Van Massow (1837)
Die Familie aus Massow war von alter adeliger Abstammung von Pommern. 1817 wurde ein Nachkomme in den niederländischen Adel eingegliedert. Im Jahr 1822, bei KB, Jhr. mr. Friedrich von Massow (1798-1876) innerhalb eines Jahres nachweisen durfte, dass ihm der Titel eines Barons zusteht. Als dies kein positives Ergebnis brachte, beantragte er die Ausweisung für ihn und seine Nachkommen; dies wurde ihm durch königliche Verfügung vom 16. Januar 1837 gewährt.
Lampensins (1845)
Auf Antrag des Richters Herr Jan Pieter Cornelis (Baron) Lampsins (1774-1848), letztes Mitglied der Familie Lampensins, er wurde durch königliche Verfügung vom 9. Januar 1845 aus dem niederländischen Adel vertrieben; dies wurde in der Adelsliste von 1846 veröffentlicht.
Parker de Ruyter Rocher van Renais (1849)
Im Jahr 1846 wurde Herr Willem Parker de Ruyter Rocher von Renais (1804-1859) im niederländischen Adel aufgewachsen. Aufgrund einer vermuteten Fälschung seiner Taufurkunde durch ihn wurde diese Erhebung durch königliche Verfügung vom 7. Juli 1849 vorenthalten. Infolgedessen wurde diese Familie mit diesem Namen seit 1849 nicht mehr als Teil des niederländischen Adels angesehen.[2]
Von Beyma (1984)
Auf Wunsch von (jhr.) Pieter Laurens van Beyma (1943), Familienmitglied von Beyma, wurde er durch Königlichen Erlass vom 21. Februar 1984 aus dem niederländischen Adel ausgeschlossen; im Gegensatz zu den anderen Stornierungen wird dies nicht in der veröffentlicht Amtsblatt.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
Nüsse
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