WikiDer > Rechtsstaatlichkeit
Das Rechtsstaatlichkeit ist Teil von Rechtsstaatlichkeit und bedeutet, dass eine Regierung auch das Gesetz einhalten muss.
Dies manifestiert sich im lateinischen Sprichwort patere legem quam ipse fecisti, was bedeutet, dass man sich an das Gesetz halten muss, das man sich selbst gemacht hat.
Wirtschaftsdefinition
Die wirtschaftliche Definition der Rechtsstaatlichkeit lautet: "A Regierungsform die das Gesetz als oberste Autorität wahrt. Diese Form von Rechtsstaatlichkeit steht einem Polizeistaat oder einem Machtstaat entgegen."
Gesetzliche Definition
In der Rechtsprechung ist die Definition der Rechtsstaatlichkeit: "Eine vom Gesetz abgeleitete Vorschrift für das menschliche Verhalten."