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Samenwerkingsschool

EIN Kooperationsschule ist in Die Niederlande ein Schule die das Ergebnis eines Zusammenschlusses von Schulen verschiedener Stiftungen ist, wie z öffentliche Schule (staatliche Schule) und eine Sonderschule, wie z katholische Schule. Nach § 17d des Volksschulgesetzes und § 53d des Sekundarschulgesetzes handelt es sich um eine institutionelle Zusammenlegung (Zusammenlegung) dieser beiden Schulen. In einer kooperativen Schule werden sowohl öffentliche Bildung als auch Sonderpädagogik angeboten. Ein Grund für den Zusammenschluss zu einer Genossenschaftsschule ist beispielsweise ein Schülerrückgang an den Freien Volks- und Freien Sonderschulen.

Artikel 23 des Grundgesetzes ist die Grundlage des dualen Bildungssystems. Im Jahr 2006 wurde die Verfassung geändert, um Genossenschaftsschulen zu ermöglichen, aber es wurde der Grundsatz festgelegt, dass die Genossenschaftsschule eine Ausnahme bilden sollte. Es folgte eine Gesetzesnovelle zur rechtlichen Verankerung der Kooperationsschule. Diese legt auch strenge Regeln fest, die eingehalten werden müssen, um eine kooperative Schule zu bilden. Eine Genossenschaftsschule kann nur durch einen Zusammenschluss, nicht durch Gründung und nur dann entstehen, wenn die Kontinuität des Bildungsangebots auf dem Spiel steht.

§ 17 des Grundschulgesetzes und § 53c des Sekundarschulgesetzes regeln Regelungen für den Genossenschaftsrat. Ein Genossenschaftsrat wird gebildet, wenn der Unterhalt einer oder mehrerer öffentlicher und einer oder mehrerer Sonderschulen einer zu diesem Zweck gegründeten Stiftung übertragen oder übertragen wird. Satzungsmäßiger Zweck der Stiftung ist jedenfalls die öffentliche Bildung und die Ausbildung einer oder mehrerer Fachrichtungen in gesonderten öffentlichen oder sonderpädagogischen Schulen.

Ein ähnliches Modell existiert in Flandern in Form von pluralistische Bildung.[Quelle?]

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