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Beschädigung ist die nachteilige Wirkung, sowohl materieller als auch immaterieller Art, eines Ereignisses. Das Ausmaß des Schadens, der Nachteil, kann als Differenz zwischen dem Wert in der hypothetischen Situation, in der das Ereignis nicht eingetreten ist, und dem Wert in der realen Situation ausgedrückt werden.
Ein bekanntes Beispiel für einen Sachschaden ist ein Unfallschaden an einem Auto.
Schadensarten
Der Gesetzgeber spricht von finanzieller Verlust bei Sachschäden und bei andere Schäden, „Nachteil, der nicht in einem Vermögensschaden besteht“, bei immateriellen Schäden. Beispiele sind:
- Material Personenschaden im Falle einer körperlichen oder geistigen Verletzung oder des Todes;
- Wirtschaftlicher Schaden: zum Beispiel ein Geschäft, das Kunden nicht mehr bedienen kann, weil es zu spät oder nicht beliefert wird;
- Sachschaden: Sachschaden, z. B. ein Haus oder ein Auto.
- Immaterieller Schaden: zum Beispiel Rufverlust, persönliche Trauer, Rufschädigung eines Verstorbenen usw. Siehe auch Vergütung.
Schäden werden oft in Geldbeträgen ausgedrückt, insbesondere bei Sachschäden. Bei immateriellen Schäden ist ein damit verbundener Geldbetrag eher subjektiv und willkürlich.
Man unterscheidet noch:
- Verzugsschaden: zum Beispiel Zinsverlust durch verspätete Zahlung;
- Ersatzschaden: Schaden, weil ein Gegenstand aufgrund eines Ereignisses nicht mehr verwendet werden kann und ersetzt werden muss, zum Beispiel ein Auto, das Gesamtverlust wurde gefahren;
- Folgeschäden: Schäden, die sich als Folge eines Vorschadens manifestieren, wie z.B. ein Fußgängeraufprall, der nach einem kollisionsbedingten Beinbruch zusätzlich einen Herzattacke bekommt Angst.
Schadensträger
Die Hauptregel ist, dass jeder seinen eigenen Schaden trägt. Dies gilt insbesondere, wenn der Schaden auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist oder kein Verschulden trifft und in der Praxis auch dann, wenn eine andere Person zwar haftet, aber nicht mehr auffindbar ist (z Vandalismus).
EIN Versicherung (einschließlich soziale Sicherheit) kann jedoch bestimmte Schäden abdecken. Dies ändert nichts an der Frage, wer für den Schaden haftet, verlagert aber die wirtschaftliche Belastung und damit das Risiko. Für viele Risiken ist der Abschluss einer Versicherung üblich oder sogar vorgeschrieben.
Ist eine andere Person als das Opfer für den Schadenseintritt verantwortlich, so ist der Schadensverantwortliche verantwortlich sein, und daher a Vergütung zahlen muss. Die Regeln hierfür sind je nach Rechtsordnung und Situation unterschiedlich. Dagegen kann man sich auch versichern, denn es gibt Haftpflichtversicherung. Für die Haftpflicht aufgrund eines Berufsfehlers besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Da die Versicherer den Regress vorschreiben, übernehmen sie auch nach Zahlung des Versicherten jeden Anspruch, und viele Haftpflichtverfahren sind sogar Verfahren zwischen Versicherungsunternehmen.
Das Produkt aus Schaden und Gelegenheit darauf ist ein Maß dafür Risiko des Schadens. Diese Berechnung erfolgt in a Risikoanalyse.