WikiDer > Schießorder
Das Deutsche Begriff Schießbefehl (Zündreihenfolge) ist der gebräuchliche Name der Anweisung der Anweisung DDRRegime an der Grenzpolizei und der Grenztruppen auf Personen schießen, die die Deutsch-deutsche Grenze versucht, außerhalb der offiziellen Grenzübergänge zu passieren.
Als Flüchtlinge an der Grenze gefunden wurden, war das vorgeschriebene Verfahren wie folgt:
- Erster Ruf: Halt, stehenbleiben, oder ich schieße! (Halten Sie an, bleiben Sie stehen, oder ich schieße!).
- Daraufhin wurde ein Warnschuss abgefeuert. Die Grenztruppen benutzten Kalaschnikow AK-47 Maschinengewehre.
- Schließlich wurden gezielte Schüsse, vorzugsweise auf die Beine, abgegeben, um den Flüchtling aufzuhalten.
Die Grenztruppen hatten keine Anweisung in Richtung des Territoriums von West-Berlin und der Bundesrepublik feuern. Ein Flüchtling war also sicher, wenn er die Grenze bereits überquert hatte.
Als ein Grenzsoldat einen Flüchtling aufhalten konnte, wurde er finanziell belohnt und erhielt eine Leistungskarenz. Wenn ein Flüchtling die Grenze erfolgreich überquert hatte, wurden die beteiligten Soldaten diszipliniert, manchmal mit Inhaftierung im berüchtigten Militärgefängnis von Schwedt.
Jeder Fluchtversuch wurde von der Militärstaatsanwaltschaft untersucht und die Ministerium für Staatssicherheit, das Stasia. Wurde ein Flüchtling getötet, erhielt die Familie verbindliche Anweisungen zur Bestattung. Bestattungsanzeigen durften nicht gehängt werden, im Westen wurden Grenzvorfälle untersucht und registriert Bundesgrenzschutz in der Bundesrepublik und in Berlin von der Militärpolizei der westlichen Besatzungsmächte.
Insgesamt wurden an der deutsch-deutschen Grenze mindestens 270 Menschen erschossen. Das letzte Opfer war Chris Gueffroy am 6. Februar 1989 im Berliner Mauer.

DDR-Grenzgesetz § 27 über den Gebrauch von Schusswaffen

Denkmal in Berlin für die Opfer