WikiDer > Schlagbrecher
EIN Streikbrecher ist jemand, der während einer offiziell proklamierten Streik geht trotzdem an die Arbeit, um den Streik zu „brechen“. Oftmals sind Streikbrecher keine regulären Mitarbeiter des Unternehmens, sondern wurden von der Unternehmensleitung angeworben, um die Produktion am Laufen zu halten und damit den Streikzweck zu vereiteln. Oft wird diesen Streikbrechern eine Prämie zusätzlich zum Normallohn versprochen. Ein regulärer Arbeitnehmer, der nicht streikt, beispielsweise weil er Mitglied einer Gewerkschaft ist, die den Streik nicht unterstützt, wird in der Regel einfach als a . bezeichnet bereit.
Während eines Streiks werden häufig Streikposten an den Eingängen eines Unternehmens aufgestellt, um arbeitswillige Arbeiter, Streikbrecher und Transporteure am Betreten des Unternehmens zu hindern.
Der Einsatz von Streikbrechern führte unter anderem in den USA zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, in denen Streikende mit Streikbrechern und von der Geschäftsführung beauftragten Schlägern oder Sicherheitsleuten zusammenstießen.
In vielen Ländern ist es illegal, Streikbrecher einzusetzen. In den Niederlanden ist dies im sogenannten „Crawling-Verbot“ festgelegt, das in der Arbeitsvergabegesetz durch Vermittler: Es ist Arbeitsmittlern nicht gestattet, Arbeitnehmer für ein Unternehmen oder einen Geschäftsbereich zu vermitteln, in dem derzeit ein Streik stattfindet.[1] In bestimmten Fällen kann sich ein Arbeitnehmer auch weigern, diese „kontaminierte Arbeit“ zu übernehmen.
Da Streikbrecher von den Streikenden und den Gewerkschaften nicht sehr geschätzt werden, haben sich im Laufe der Zeit viele Schimpfwörter für sie eingebürgert. Neben den bereits erwähnten 'Straßenmusikanten' gibt es auf Niederländisch unter anderem den 'Maffer' und den 'Bällchen Hackfleisch', nach dem Frikadellen, die bereit sind, von den KNSM wurde als Bonus versprochen.
Fußnote
- ↑Arbeitsvermittlergesetz, § 10: Bereitstellungsverbot bei Arbeitskämpfen Der Spitzname "Crawler-Verbot" für diesen Artikel ist in juristischen Publikationen sowie in Gerichtsurteilen durchaus üblich.