WikiDer > Stiefkind
EIN Stiefkind ist ein Kind aus einer früheren Ehe des Ehemanns oder der Ehefrau oder des Partners. Schritt bedeutet ursprünglich „der Blutsbande beraubt“, „etwas fehlt“. Kinder aus erster Ehe sind für die Stiefeltern also Stiefkinder. Diese Kinder werden auch die für Kinder erwähnt. Kinder aus der zweiten Ehe sind dann Halbschwester oder Halbbruder an die Kinder aus erster Ehe, denn sie haben ein gemeinsamen Vater oder Mutter (siehe: Halbbruder und Halbschwester). Kinder aus den ersten Ehen der neuen Partner sind Stiefschwester/Stiefbruder zueinander, weil sie Nein gemeinsamen Elternteil.