WikiDer > Krimineller Versuch
Krimineller Versuch, in dem Belgisches Strafrecht, ist wie in Artikel 51 des Strafgesetzbuch beschrieben, eine Absicht zu Kriminalität oder Vergehen begehen, wie sich aus Handlungen ergibt, die mit der Ausführung beginnen, und nur aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Täter, wurden abgesetzt oder haben ihre Wirkung verfehlt.
Zutaten
- Absicht, ein Verbrechen/Vergehen zu begehen
- Ein Beginn der Ausführung
- Versäumnis, es zu vervollständigen, über den Willen des Täters hinaus
Versuchsarten
- Gewöhnlicher Versuch; zum Beispiel wird ein Räuber an der Tat gehindert, weil er in letzter Minute von einem Passanten überwältigt wird
- Abgeschlossener Versuch (auch bekannt als: fehlgeschlagenes Verbrechen); zum Beispiel schießt ein Mörder auf das Opfer, dieses aber überlebt aufgrund eines technischen Defekts der Waffe
- Fehlversuch (auch: unmögliches Verbrechen); zum Beispiel das Ergebnis ausbleibt, weil der Zweck des Verbrechens nicht stichhaltig ist, wie der Mord an einer Leiche)
Bestrafung
Ein strafbarer Versuch wird im belgischen Strafrecht mit einer Strafe unmittelbar unter der des vollendeten geahndet Kriminalität.
Der Versuch, eine Straftat zu begehen, ist immer strafbar; versuchtes Vergehen nur, wenn das Gesetz dies vorsieht. Der versuchte Verstoß ist nicht strafbar.
Hinweis
Bei einigen Straftaten ist ein Versuch nicht strafbar, wie z. B. Körperverletzung und Körperverletzung.
Bereuen Das Vorzeigen im Nachhinein beseitigt nicht die Strafbarkeit der Tat. Es kann als ein mildernder Umstand.
Siehe auch
- Versuch im niederländischen Strafrecht.