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Surpost
Surpost
HauptquartierKirchplatz 1 Paramaribo
ProduktePostzustellung
IndustriePostdienst
Kurierdienste
Webseitehttp://www.surpost.com/
Portal  Portalsymbol  Wirtschaft

Surpost ist der nationale Postdienst von Surinam.

Geschichte

Ende des 18. Jahrhunderts wurde das erste Postamt in Suriname von den Engländern errichtet. Es blieb bis 1815 in Kraft. In diesem Jahr wurde Suriname durch den Vertrag von Paris eine niederländische Kolonie.

Das erste Postamt funktionierte dann als reguläre Postverwaltung weiter.

Die erste Postordnung in Surinam wurde am 7. Oktober 1828 erlassen und trat am 1. Januar 1829 in Kraft. Unter der Aufsicht des Generalsekretärs wurden die Postdienste von Beamten des Generalsekretariats durchgeführt.

Gemäß dem Dekret vom 26. März 1875 wurde die Ausführung der Postdienste dem Finanzverwalter anvertraut. Der internationale Paketpostdienst wurde 1892 in Surinam eingeführt. Der Postverkehr zwischen den Niederlanden und Surinam wurde am 1. Januar 1888 durch königlichen Erlass eingerichtet.

Mit Inkrafttreten des Internationalen Zahlungsverkehrsabkommens 1892 wurden auch bargeldlose Transaktionen mit dem Rest der Welt möglich. Am 1. Oktober 1873 wurde in Surinam die Verwendung von Briefmarken eingeführt. Vor 1929 wurde der Postverkehr von Surinam durch Vorschriften der niederländischen Regierung geregelt. Nach dem 1. September 1922 wurde der Gouverneur von Suriname ernannt, um den Postverkehr von Suriname sowohl lokal als auch international zu regulieren. Das Postamt unterstand ab 1951 dem Finanzministerium. Der Generalpostmeister war damals der Leiter der Postorganisation. In der Gesellschaft kommt dem Postsystem eine soziale Funktion zu, d. h. die Pflege, Förderung und Pflege eines postalischen Kommunikations- und Transportnetzes. Im Staatsdekret vom 5. Februar 1986 über eine Verordnung über den Postdienst in Surinam werden dem Postdienst eine Reihe von Aufgaben übertragen.

Privatisierung

Die Surinamese Post Company „Surpost“ wurde durch das Gesetz vom 4. April 1993 gegründet. Surpost wurde als juristische Person „Sui Generis“ gegründet, da diese Rechtsform die Ausübung des staatlichen Einflusses auf die öffentlichen Versorgungsaufgaben des Postunternehmens vorsieht. Das Postunternehmen wird von einem Generaldirektor geleitet, der von einem Finanzdirektor, einem Managementteam, Mitarbeitern und Tarifvertragsmitarbeitern unterstützt wird. Ein vom Finanzminister ernannter Aufsichtsrat überwacht die Politik des Vorstands. Die neue und eigenständige Geschäftsstruktur hat dem Postunternehmen diesen Freiraum und die Flexibilität gegeben, um schnell und effektiv auf Entwicklungen im Postmarkt zu reagieren und die ihm übertragenen Aufgaben angemessen zu erfüllen. In den letzten Jahren ist international aufgefallen, dass die Regierungen aus verschiedenen Gründen den Postverwaltungen wenig oder keine Aufmerksamkeit geschenkt haben. Aufgrund der spürbareren Veränderungen in der Telekommunikation sollte mehr Zeit und Geld in diesen Sektor investiert werden. Im Allgemeinen ist das Verhältnis zwischen Unternehmen und Staat heute so gestaltet, dass sowohl der Aufgabe des Staates, das allgemeine Interesse eines gut funktionierenden nationalen Postdienstes zu wahren, als auch dem Interesse des Unternehmens, unter gebührender Beachtung der ein kaufmännisch verantwortungsvoller Betrieb.

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