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Es Theaterverordnung (vollständig: Erlass über das Förderprogramm für die niederländischsprachigen Theaterkünste) war ein Instrument der Flämische Regierung dass die Unterstützung des Profis Flämische Theaterkunst vereinbart worden.
Die Theaterverordnung war von 1976 bis 1993 in Kraft und wurde von der Erlass der darstellenden Künste.
Geschichte
Vor 1976 war es hauptsächlich die nationale Regierung, die dem professionellen Theater durch königliche Erlasse Zuschüsse gewährte.
Am 20. Mai 1975 konnte aufgrund der Regionalisierung der belgischen Regierung eine regionale Regelung ausgearbeitet werden: die: Erlass über das Subventionssystem für niederländischsprachige Theaterkünste. Dieses Dekret wurde einfach zum Theaterverordnung erwähnt. Das Dekret war das Ergebnis großer Unzufriedenheit mit den Subventionsregelungen und der Theaterpolitik, die im Herbst 1974 zu wochenlangen Streiks der professionellen Theater in Flandern führte. Unzufrieden war er damit, dass die Dramaturgie des belgischen Rundfunks und Fernsehens (BRT) deutlich mehr Geld erhielt als die professionellen Kompanien, die Theaterproduktionen machten und wenig Geld vom Staat erhielten.
Am 1. Januar 1976 trat die Theaterverordnung für professionelle Theatergruppen in Kraft. Dies beinhaltete die Königlich Niederländisches Theater (KNS) in Antwerpen, das Königlich Flämisches Theater (KVS) in Brüssel, es Niederländisches Theater Gent (NTG) in Gent, es Königliches Jugendtheater (KJT) in Antwerpen und den Wandervolkstheater (RVT) in Antwerpen.
Am 1. Juli 1976 trat mit Beginn der neuen Theatersaison die Theaterverordnung für das damalige semiprofessionelle Theater in Kraft.
Die Stipendien wurden auf Empfehlung des Theaterrates vergeben und wurden jährlich vergeben. Die Höhe des Zuschusses hing unter anderem davon ab, in welcher Gruppe a Theatergruppe eingestuft wurde. Es gab vier Kategorien, und jede Kategorie hatte zusätzliche Verpflichtungen sowohl qualitativer als auch quantitativer Art. Die quantitativen Aufführungen waren auf eine Mindestanzahl von Aufführungen, die Mindestanzahl von Aufführungen und die Größe des Saals, in dem diese Aufführungen aufgeführt wurden, ausgerichtet. Darüber hinaus wurde eine D-Company gebeten, 50 % professionelle Schauspieler und 50 % Auszubildende oder Amateure zu beschäftigen.
| Kategorie | Kategoriename | Anzahl der Produktionen pro Jahr | Anzahl der Aufführungen | Mindestraumkapazität |
|---|---|---|---|---|
| Eine Firma | Repertoirefirmen | 8 Produktionen | 160 Vorstellungen | 450 Sitzplätze |
| B-Firma | Verbreitung von Unternehmengezel | 6 Produktionen | 140 Vorstellungen | 250 Sitzplätze |
| C-Unternehmen | Raumgruppen | 4 Produktionen | 120 Vorstellungen | 50 Sitzplätze |
| D-Unternehmen | Kompanien für Experimental- oder Lehrtheater | 1 Produktion | 75 Vorstellungen | 50 Sitzplätze |
1985 fanden die Theaterensembles das Dekret wieder veraltet und die Unzufriedenheit unter ihnen nahm zu.
Im Mai 1989 dann Flämischer KulturministerPatrick Dewael ein erster Verordnungsentwurf zur stärkeren Anpassung der Politik an die Praxis, der jedoch nicht umgesetzt wurde.
Erst 1993 kam ein neues Dekret unter Dewaels Nachfolger, Hugo Weckx und das war es Erlass der darstellenden Künste erwähnt.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |