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Thuiskopie

EIN Heimkopie ist die Bezeichnung für a Foto-, Text oder digitale Kopie, die jemand für sich selbst erstellt.

Nach Angaben der Holländer Urheberrechtsgesetz, Artikel 16b Absatz 1 und Artikel 16c Absatz 1 sowie das Gesetz über die Nachbarrechte, Artikel 10, gilt die „Vervielfältigung eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werks“ nicht als Verletzung des Rechts seines Schöpfers oder ausübenden Künstlers, sofern alle anwendbaren Bedingungen erfüllt sind:

  1. die Kopie erfolgt nicht zu (in)direkten kommerziellen Zwecken;
  2. die Kopie ist nur für die persönliche Praxis, das Studium oder den Gebrauch bestimmt;
  3. die Anzahl der Kopien bleibt begrenzt (Art. 16b) oder der Hersteller oder Importeur des Trägers der Kopie hat dem Anspruchsberechtigten eine angemessene Entschädigung gezahlt (Art. 16c).

Privatkopien werden indirekt bezahlt. Leere Informationsträger wie Kassetten, CD-Rohlinge, Videokassetten usw. unterliegen in den Niederlanden gemäß Artikel 16c des Urheberrechtsgesetzes einem Preisaufschlag: Gebühr für Privatkopien. In der Höhe der Gebühren für Privatkopien, die den Urhebern zustehen, Nationale Stiftung für Heimkopiergebührenverhandlungen eine beratende Funktion. Mit Urteil vom 10. April 2014 hat es entschieden Europäischer Gerichtshof dass die niederländische Privatkopieregelung im Widerspruch zu Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben b und 5 der Richtlinie 2001/29/EG steht[1] weil es nicht unterscheidet zwischen der Situation, in der die Quelle, aus der kopiert wird, eine autorisierte Quelle ist, und der Situation, in der diese Quelle eine nicht autorisierte Quelle ist.[2] Das Herunterladen von einer illegalen Quelle wurde somit in den Niederlanden illegal.[3][4]

Die belgische Gesetzgebung enthält in Artikel (Art. 22 § 1, 5° Urheberrechtsgesetz) eine entsprechende Regelung für Privatkopien. Auch diese Verordnung ist seit dem vorstehenden Urteil des Gerichtshofs nicht bindend.[5]