WikiDer > Entwurf des Hundegesetzes

Trekhondenwet
Zughund im Jahr 1915

Das Entwurf des Hundegesetzes 1910 (stb. 203) ist ein NiederländischRecht von 1911. Das Gesetz war bis zum 1. Januar 1963 in Kraft, als die Tierschutzgesetz ging hinein. Am 1. Januar 1962 trat jedoch das Verbot des Einsatzes von Zughunden in Kraft. Die letzten 26 Tiere, davon 11 in der Gemeinde Staphorst, wurden endgültig gedehnt.

Das Draft Dog Act regelte die Verwendung von Hunden als Zughund an einer Hundekarren. Das Gesetz unterschied zwischen dem Besitzer und dem Begleiter eines Hundekarrens. Der Inhaber hatte a Lizenz notwendig und das wurde im Hundewagenregister eingetragen. Der Hund, es rig und der Wagen musste jährlich inspiziert werden.

Um eine solche Genehmigung zu erhalten (und zu erneuern) mussten alle möglichen Vorschriften erfüllt werden.

  • Der Hundewagen musste mit einer Tränke und einem Liegebrett ausgestattet werden.
  • Es gab Vorschriften bezüglich Herstellung und Abmessungen des "Hundegeschirrs".
  • Der Hund musste mindestens ein Jahr alt und ein Minimum sein Widerristhöhe haben eine Länge von 60 cm (bis 1. September 1914 waren es mindestens 50 cm).
  • Im Wagen waren maximal drei Hunde erlaubt.

Heutzutage in den Niederlanden die Ausnahme Schlittenhundesport, in dem eine Befreiung von der Tiergesundheits- und Tierschutzgesetz bestimmte ist geregelt.[1]

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