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EIN Mitglied des Parlaments (ebenfalls Parlamentarier) ist ein gewählter Vertreter des Volkes in dem Repräsentantenhaus der Generalstaaten von Die Niederlande. Seit 1956 besteht das Repräsentantenhaus aus 150 Mitgliedern. Jedes Mitglied des Parlaments nimmt einen Sitz mit Stimmrecht ein.
Geschichte
Die ersten Mitglieder des Repräsentantenhauses wurden vom König ernannt Wilhelm II, dann getreten von den Mitgliedern der Provinzstaaten und dann direkt vom Bürger über eine nationale Wahl.
Bei seiner Gründung im Jahr 1815 zählte das Repräsentantenhaus 110 Mitglieder, die alle im September desselben Jahres von König Wilhelm I. gleichzeitig ernannt wurden Provinzstaaten. Von 1840 bis 1848 hatte das Repräsentantenhaus 58 Mitglieder. In den 1840er und 1848er Jahren gab es neben den Mitgliedern auch zeitweise außerordentliche Mitglieder. Ab 1848 hatte das Repräsentantenhaus ein Mitglied auf 45.000 Einwohner, gewählt nach dem Volkszählungswahlrecht von Einwohnern, die ausreichend Steuern bezahlt haben. Nach der Verfassungsänderung von 1887 hatte das Repräsentantenhaus 100 Mitglieder, die aus 100 Wahlkreisen gewählt wurden.
Mitgliedschaft
Die Mitglieder werden bei der . gewählt Parlamentswahlen auf der Grundlage von proportionale Darstellung. Mitglieder vertreten jeweils einen politische Partei und zusammen bilden die Abgeordneten der gleichen Partei a Fraktion.
Um Mitglied des Abgeordnetenhauses zu werden, muss man niederländischer Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (Artikel 56 des Verfassung).
Die Mitgliedschaft in der Kammer ist nicht Vertrauensstellung und somit gibt es keine Sicherheitsforschung notwendig. Gut kann das AIVD auf Wunsch einer politischen Partei Screening tun, welche Referenz in den eigenen Registern gemacht wird. Das Ergebnis wird dann über den Innenminister der betreffenden Partei mitgeteilt.[1]
Mitglieder des Repräsentantenhauses können nicht strafrechtlich verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen werden für ihre Äußerungen in den Sitzungen der Generalstaaten (Artikel 71 der Verfassung). Dies wird auch als bezeichnet parlamentarische Immunität erwähnt.
Siehe auch
- Präsident des Repräsentantenhauses
- Sonderdelegierter
- Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses 2021-heute
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |