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Usurpator

EIN Usurpator (lateinisch: Usurpator) ist eine Person, die illegal Macht oder Besitz übernimmt, wie z Thron, die missbräuchliche Verwendung eines Adelstitels oder die ungerechtfertigte Ausübung eines Amtes in einem Republik. Diese illegale Handlung ist widerrechtliche Übernahme (Verb usurpieren) erwähnt.

In dem römisches Recht war mal widerrechtliche Übernahme der rechtswidrige Anspruch auf etwas und dessen Aneignung oder die Unterbrechung einer Verjährung durch die Aufhebung der Eigentumsverhältnisse.[1]

Usurpation ist gegen Legitimität. Die Usurpation kann durch Anerkennung und durch freiwilligen oder erzwungenen Gehorsam legal werden. Aber die Gültigkeit der Verfassungen der usurpierten Autorität hängt davon nicht ab. Die Befugnis zur Befugnisausübung ist nämlich unabhängig von der Rechtsgrundlage des Bevollmächtigten und ergibt sich aus der eigentlichen Staatsgewalt.

So behauptete der französische Diplomat Talleyrand auf der Wiener Kongress Welche Napoleon Usurpator war, um eine günstigere Verhandlungsposition mit dem Frankreich der Bourbonen.[2]

Beispiele

Bekannte Beispiele sind Heinrich IV. von England, Michael I. von Portugal und Habibullah Kalakani von Afghanistan.

Nüsse

  1. Kunst. Usurpation, in C. de Koninck, Glossar lateinischer und römischer Rechtsbegriffe, Antwerpen-Apeldoorn, 1997, s. 417.
  2. D. Cooper, Talleyrand, London, 1932 (= 2010), s. 213.