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Verbandsgemeinde

EIN Verbandsgemeinde (Plural: Verbandsgemeinden) ist eine Gebietskörperschaft, die aus mehreren unabhängigen Städte und Gemeinden (sogenannt "Ortsgemeinden") besteht. Die Verbandsgemeinde übernimmt eine Reihe von Verwaltungsaufgaben von den Ortsgemeinden, die Ortsgemeinden haben sozusagen eine Gemeindeverwaltung geschaffen, ohne die politische Eigenständigkeit aufzugeben.

Schon seit 1968 hat der staat Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinde und seit dem 1. Juli 2009 besteht diese Verwaltungsgesellschaft auch in Sachsen-Anhalt.

Rheinland-Pfalz

  • Das rheinland-pfälzische Kommunalgesetz weist den Verbandsgemeinden Kompetenzen und Zuständigkeiten zu: Bildung (Schulen), Feuerwehr, kommunale Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Wasserversorgung und Abwasser, Müll.
  • Die Vereinsgemeinschaft hat eigene gewählte Gemeinderat, und ein Bürgermeister (Hauptbeschäftigung). Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde kann gleichzeitig auch Bürgermeister einer der Ortsgemeinden sein.
  • Eine Verbandsgemeinschaft hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Er trägt den Namen seines Wohnortes, in der Regel die größte Gemeinde (oder Stadt) des Vereins.

Es gibt auch verbandsfreie Gemeinden und Städte. Diese sind größer und übernehmen die Aufträge der Verbandsgemeinde selbst.

Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinden bestehen aus drei bis acht Gemeinden mit insgesamt mindestens 10.000 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2005). Eine Ausnahme gibt es für benachteiligte Gebiete. Die Verbandsgemeinden haben einen direkt gewählten Gemeinderat und Bürgermeister. Die teilnehmenden Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern bleiben verfassungsrechtlich selbstständig.

Die Verbände sind zuständig für:

  • Flächennutzungsplanung
  • Öffentliche Bildung
  • Soziale Institution
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Bau und Instandhaltung von Straßen, die die Orte verbinden
  • Wasserversorgung und Abwasser
  • Außergerichtliche Konfliktmediation (Schlichtung)
  • Feuerwehr

Siehe auch