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EIN Vermieter ist ein Vermittler zwischen Mietern und Vermietern, der im Auftrag des Vermieters arbeitet.
Der Vermieter organisiert Besichtigungen der zu vermietenden Fläche, vermittelt Mietverträge und prüft Mietinteressenten durch Prüfung der Arbeitgebererklärungen und der Kopie Reisepass um zu sehen. Sie helfen auch beim Einchecken mit dem Mieter und kümmern sich manchmal auch um die Miete und Anzahlung über spezielle Treuhandkonten. Der Makler übernimmt oft die Verwaltung für den Vermieter, der Vermieter kassiert die Zahlungen und sie sind Vermittler bei Reklamationen, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Haus. Der Vermieter wird auch letzte Lieferung Ausführen. Am Ende des Mietverhältnisses veranlasst der Vermieter die Beendigung des Vertrages, die Rückzahlung der Kaution (ggf. nach Abzug der Reparaturkosten) und die Endabnahme der Wohnräume. Er hilft auch bei der Suche nach neuen Mietern während der Kündigungsfrist. Anwälte und Stewards erfüllen manchmal ähnliche Aufgaben.
Vermieter bedienen oft die AuswandererMarkt, auf dem ausländische Arbeitnehmer einen vorübergehenden Aufenthalt suchen. Der Überprüfung von Mietern kommt hier eine besondere Bedeutung zu, denn häufig handelt es sich um Ausländer, die nach Vertragsende ausreisen, sodass eventuelle Folgekosten nicht mehr erstattet werden können. Aber auch hier brauchen Vermieter einen Vermittler, insbesondere wenn es sich bei dem Vermieter um eine Privatperson handelt, die mehrere Immobilien besitzt, die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen fehlen oder aus anderen Gründen nicht die Zeit hat, sich umfassend mit der Vermietung ihrer Immobilie zu befassen. .
Der Vermieter wird in der Regel vom Vermieter bezahlt. Ein Makler, der im Auftrag des Mieters arbeitet, wird zum Vermieter erwähnt. Umstritten ist die Praxis, dass ein Makler auch vom Mieter Zahlungen verlangt, wobei eine Mietdauer oder mehr üblich ist. Der Makler kann behaupten, dem Mieter bei der Wohnungssuche geholfen zu haben, in der Praxis gehen die Mieter jedoch auf die Vermieter zu und sind unangenehm überrascht, als plötzlich ein Makler Mehrkosten verlangt. Manchmal wendet sich der Mieter an den Immobilienmakler und er organisiert eine Reihe von Besichtigungen, um den Eindruck zu erwecken, dass eine Dienstleistung für den Mieter erbracht wird. Diese Tätigkeiten können jedoch auch als Dienstleistungen für den Vermieter interpretiert werden.
Eine Aussage der Oberster Gerichtshof der Niederlande vom 16. Oktober 2015[1] hat dafür gesorgt, dass zwischen einem Makler, der einen Mieter bedient, und einem Makler, der einen Vermieter bedient, also zwischen einem Vermiet- und einem Vermietvermittler, klar unterschieden werden muss. Das bedeutet, dass der Makler nur für eine der beiden Vertragsparteien tätig sein kann und auch nur von einer dieser Parteien die Zahlung verlangen kann. Eventuell zu Unrecht gezahlte Gebühren können daher von den Mietern auf dieser Grundlage zurückgefordert werden. Die Kehrseite ist jedoch, dass viele Makler einen Streitfall vor Gericht eskalieren lassen, der Mieter durch die ständige Beteiligung des Vermieters unter anderem bei Reparaturen, Reklamationen und Rückzahlung der Kaution in eine abhängige Position kommt und dass das Verhältnis zum Vermieter auch negativ ist.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |