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Vestingwet
Befestigungsgesetz
ZitattitelBefestigungsgesetz
TitelDas Festungssystem regulieren und vervollständigen
Zulassung und Inkrafttreten
In Kraft getreten am18. April 1874
Zurückgezogen/
angehoben
28. März1938
Portal  Portalsymbol  Menschen & Gesellschaft

Das Befestigungsgesetz oder Das Festungssystem regulieren und vervollständigen von 18. April 1874 organisierte die Verteidigung der Niederlande gegen feindliche Überfälle. Nach dem Deutsch-Französischer Krieg von 1870 bis 1871 war klar geworden, dass ein neuer Verteidigungsplan erforderlich war. Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass eine Abwehr mittels Überschwemmung, wodurch sich die Armee in die Umgebung zurückziehen würde Amsterdam. Das Gesetz unterstand dem Kriegsminister August Weitzel vollbracht. König war Wilhelm III.

Bestimmungen des Befestigungsgesetzes

Das Gesetz bestand aus sechs Artikeln.

Der erste Artikel legte fest, woraus das niederländische Befestigungssystem bestand. Neun Thesen wurden namentlich genannt:

  1. Neue niederländische Wasserlinie
  2. Grebbe-Linie
  3. Satz vom Hollandsch Diep und dem Volkerak
  4. Lage der Mündungen der Maas und des Haringvliet
  5. Satz von Den Helder
  6. Arbeiten zur Abdeckung von Flussüberquerungen und Truppenabzügen auf der IJssel, Gittergewebe und wallonisch
  7. Die Position von Amsterdam
  8. Südliche Wasserlinie
  9. Arbeiten an der Westerschelde

Das IJssel-Linie und der Satz von Groningen-Delfzijl wurden in diesem Artikel nicht erwähnt und fallen gelassen.

Der dritte Artikel sieht vor, dass jedes Jahr im Haushalt Geld für die Durchführung der Arbeiten bereitgestellt wird. Weiter hieß es, dass die Arbeiten innerhalb von acht Jahren oder vor dem 1.

Artikel 4 listet die Werke auf, die überflüssig geworden sind. Innerhalb von drei Jahren musste das Land an die Service der Domains und die Werke werden so weit wie möglich abgerissen. Davon profitierten viele Städte, nachdem die Abbau sie könnten erweitert werden. Es betraf die Befestigungen in der Provinz Friesland und Provinz Groningen, und zusätzlich in den Städten:

Arnheim (1829) und Utrecht (1830) hatten ihre Verteidigungsanlagen bereits vor Verabschiedung des Festungsgesetzes abgebaut.

In Artikel fünf wurde festgelegt, dass die zusätzlichen Kosten für die Aufrechterhaltung der Verteidigung infolge einer neuen Straße, Eisenbahn oder Kanal, wurden von der Klägerin für diese Infrastruktur getragen.

Rückzug

Das Gesetz wurde am 28. März 1938 aufgehoben.

Karten der im Gesetz erwähnten Vorschläge

Siehe auch

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