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Vingtaine
Diese Karte aus dem Jahr 1891 zeigt die Lage der Vingtaines und Cueillettes auf Jersey

EIN vintaine (wörtlich "Gruppe von zwanzig" in der Französisch Sprache) ist ein Verwaltungsbezirk von Jersey (Insel). Sie sind die Unterteilung der Grafschaften auf Jersey, eins, La Vingtaine de la Ville (Der Vingtaine der Stadt), in Heiliger Helier ist weiter in zwei Kantone unterteilt. Tatsächlich ist ein Vintaine ein Weiler.

In der Gemeinde St. Ouen auf Jersey heißt ein Weiler nicht "vingtaine", sondern cueillette (jerriais: chilliettes). Die Bewirtschaftung in der „cueillette“ ist die gleiche wie in einer „vingtaine“; mit Ausnahme der Wahl des Gingteniers diese werden von den „cueillettes“ und nicht von der Gemeinde ausgewählt.

In jedem vintaine Beamten, nämlich der namely vingtenier, das Hundertjähriger, gewählt. Sie sind Teil der "Honorary Police" auf Jersey. Sie müssen nicht in der von ihnen vertretenen Vingtaine oder Cueillette wohnen, aber sie müssen in der Gemeinde wohnen.

Polizisten werden durch eine Sammlung von Wahlstimmen von der Gemeinde gewählt, um eine Vingtaine oder Cueillette zu betreiben. Der Constable weist einen der Hundertjährige als Polizeichef.

Straßeninspektoren werden auch durch eine Sammlung von Wahlstimmen von der Gemeinde gewählt, um Aufgaben in einer Vingtaine oder Cueillette zu erfüllen. Sie sind für die Instandhaltung der Straßen einer Vingtaine verantwortlich. Zusammen mit der Ehrenpolizei werden diese Beamten vom Königlichen Gericht ernannt. Straßeninspektoren sind der städtischen Straßenkommission rechenschaftspflichtig und setzen deren Entscheidungen durch dien

Die folgenden Weiler (Vingtaines) existieren pro Gemeinde:

Grouville

Das Minquiers (Trikot) gehören zur Gemeinde Grouville, sind jedoch unbewohnt.

St. Brelade

St. Clemens

St. Helier

Johannes

St. Lawrence

St. Martin

Das Ecrehouse (Trikot) gehören zur Gemeinde St. Martin, sind jedoch unbewohnt.

St Mary

St. Ouen

In St. Ouen heißt ein Weiler nicht "vingtaine", sondern cueillette (jerriais: chilliettes). Die Bewirtschaftung in der „cueillette“ ist die gleiche wie in einer „vingtaine“; mit Ausnahme der Wahl des Gingteniers diese werden von den „cueillettes“ und nicht von der Gemeinde ausgewählt.

St. Peter

St. Retter

Dreieinigkeit