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Volksgericht
Romantisierte Darstellung eines mittelalterlichen Volkshofs von 1893 in einer deutschen Zeitschrift

EIN Beliebt ob sich das Selbstverfahren der Volksgemeinschaft auf eine Anzeige bezieht, die als Gerichtsverfahren präsentiert wird, oder Rechtsprechung deren Ausgang aber schon vorbestimmt ist. Das Verfahren weist äußerlich Ähnlichkeiten mit echter Gerechtigkeit auf, ist aber nur für die Augen der Außenwelt und die Befriedigung des Gerechtigkeitsempfindens der Gemeinschaft gedacht. Es wird keine Berechtigung geben Richter anpassen. Oft gibt es für den Angeklagten keine Form der Verteidigung oder gar Anwesenheit.

Ein Volksgericht ist kein faires Verfahren, weil die Rechte der Angeklagten in allen möglichen Bereichen verletzt werden. Die „Justiz“ verfährt nicht nach den geltenden Verfahrensrecht. Zu diesen Rechten gehören das Recht, Zeugen vorzuladen, das Recht auf ein Kreuzverhör, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, das Recht, nicht aufgrund von Verschlusssachen vor Gericht gestellt zu werden, das Recht, die eigene Verteidigung zu überprüfen, das Recht, Beweise auszuschließen, die irrtümlich erlangt wurde oder irrelevant oder unzulässig ist (wie Gerüchte), ne bis in idem, das Recht, Richter oder Geschworene aufgrund von Befangenheit oder Interessenkonflikten auszuschließen, sowie das Recht auf Berufung. Auch das Anwesenheitsrecht oder die Informationspflicht gegenüber dem Beschuldigten wird oft verletzt. Das „Urteil“ wird oft sofort vollstreckt, wobei der Angeklagte manchmal erst weiß, dass gegen ihn ein Volksgericht ergangen ist, wenn er zur Verbüßung seiner Strafe abgeholt wird.

Arten von wachsam im Nordosten der Niederlande bis weit in das 20. Junge Männer griffen manchmal ein, wenn ein Mann das Mädchen, das mit ihm schwanger war, nicht heiraten wollte. 1922 fand im Dorf ein berüchtigtes Volksgericht statt Treibsand Biene Hoogeveen. Grund war eine angebliche außereheliche Affäre. Staphorst im Overijssel war bekannt für die bis in die 1950er Jahre dort abgehaltenen Volksgerichte. Menschen, die gegen örtliche Normen und Werte verstoßen hatten, wurden auf einem Mistkarren durch das Dorf gefahren.

Die beliebtesten Urteile bezogen sich auf Verletzungen sozialer Normen. Man denke hier an eine in den Augen der Gemeinschaft fragwürdige Ehe (Standesunterschied, zu nahe Verwandte, Altersunterschied, Wiederverheiratung, mit einem „Fremden“), Schwangerschaft und Heiratsverweigerung eines Mädchens, Inzest, Homosexualität, Streitereien, Betrug oder "unmännliches" Verhalten eines Mannes. Weil dem Verdächtigen keine Möglichkeit zur Verteidigung gegeben wurde, könnte ein Gerücht bereits vor ein Volksgericht mit anschließender Bestrafung führen. Die Strafen waren oft erniedrigend (z.B. a Nächstenliebe oder Pech und Federn). Menschen wurden bloßgestellt, manchmal beschmiert, oft beschimpft und manchmal durch die Heimatstadt getragen. Obwohl die Strafen als Demütigung gedacht waren, war es durchaus möglich, dass es bei einer aufgeregten Menge zu Schlägen ausartete, die manchmal mit dem Tod endeten. Kurz nach der Befreiung 1944/45 kamen in den Niederlanden und in Belgien Frauen, die eine Beziehung zu einem deutschen Soldaten gehabt hatten ('Muff Mädchen') öffentlich kahl rasiert. Auch dies kann als Volksgerichtshof angesehen werden.

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