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Ein Wasserabkommen ist ein freiwilliges Instrument, in dem Parteien Vereinbarungen treffen. Das Wassergesetz bezeichnet ein im Hinblick auf eine kohärente und effiziente Wasserwirtschaft geschaffenes Instrument, in dem die übergreifenden Aspekte der Bewirtschaftung zueinander geregelt werden. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt in den Vereinbarungen traditionell auf der Wassermenge des Wassers Oberflächenwasser, aber die Vereinbarungen können auch Wasserqualität und Ökologie, Hochwasserrisikomanagement oder Energie betreffen. Dies hängt vom lokalen Kontext und den Wünschen der Vertragsparteien ab. Der Umfang, in dem ein Wasservertrag erstellt wird, hängt auch von den notwendigen Vereinbarungen und den beteiligten Parteien ab. Dies kann sowohl die lokale Ebene als auch die regionale oder interregionale Ebene betreffen. Ein Wasservertrag kann beispielsweise Vereinbarungen zwischen zwei benachbarten regionale Wasserbehörden, kann sich aber beispielsweise auch auf die gesamte IJsselmeerregion und die wasserwirtschaftlichen Parteien beziehen, einschließlich Rijkswaterstaat, um es herum.
Rechtsentwicklung
Im Wasserhaushaltsgesetz, das 2009 in das Wasserhaushaltsgesetz überführt wurde, war das Instrument für Vereinbarungen über grenzüberschreitende Wasserwirtschaft zwischen Wasserwirtschaftsbetrieben verpflichtend. Einige spezifische Wasserverträge waren ebenfalls verpflichtend und es wurden Anforderungen an den Inhalt von Wasserverträgen gestellt. Im Wassergesetz wurde dies auf die Erwähnung von Wasserverträgen als Instrument für den Abschluss solcher Vereinbarungen reduziert. Andere Verpflichtungen sind erloschen. Das Wasserabkommen wird nicht mehr in das Umwelt- und Planungsgesetz aufgenommen. Daher bleiben Wasserverträge als gegenseitige Vereinbarungen in Kraft, sind jedoch kein Rechtsinstrument mehr und es gelten keine Form- oder sonstigen Anforderungen.
Der Sektor selbst hat dies mit der 2018 Water Agreements Guideline und der Verwaltungsvereinbarung im Rahmen der strategischen Konsultation zwischen Rijkswaterstaat – Union of Water Boards gestaltet, das Wasserabkommen als bevorzugtes Instrument für Vereinbarungen über grenzüberschreitende Wasserwirtschaft zwischen Wassermanagern zu nutzen.
In einem Wasservertrag halten die beteiligten Parteien ihre gegenseitigen Vereinbarungen zum Wassermanagement fest. Beteiligte Parteien sind in der Regel Wasserwirtschaftsbehörden: In der Regel können Rijkswaterstaat und Wasserverbände, aber auch Provinzen und Gemeinden beteiligt sein. Kernstück von Wasserabkommen ist die Zusammenarbeit zwischen den Parteien zur Erreichung der Ziele der nationalen und internationalen (Wasserwirtschafts-)Politik, einschließlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des WB21. Das Instrument operationalisiert Vereinbarungen aus den politischen Plänen und konzentriert sich auf die konkrete Umsetzung, im Gegensatz zu regionalen Verwaltungsvereinbarungen, die sich oft auf politische Vereinbarungen konzentrieren.
Abgrenzung
Wassermanager, andere Regierungsparteien und private Parteien treffen viele Vereinbarungen, in denen Wasser eine Rolle spielt oder spielen kann. Es gibt Wasservereinbarungen, Partnerschaften, Abwasservereinbarungen, Absichtserklärungen und andere formelle und weniger formelle Verwaltungsvereinbarungen.
Das Grundprinzip für die Umsetzung eines Wasserabkommens besteht darin, dass Vereinbarungen aufgenommen werden, die bereits etablierte Richtlinien und Regelungen ergänzen, beispielsweise zur (Unterstützung der) operativen Umsetzung derselben. Darüber hinaus werden in einem Wasserabkommen Vereinbarungen getroffen, jedoch keine Maßnahmen (die in Wasserbewirtschaftungsplänen/-programmen oder Umsetzungsplänen/-programmen ausgearbeitet werden) ausgearbeitet. Es ist jedoch möglich, das Verfahren zur Erstellung eines Wasservertrags zu nutzen, um Vereinbarungen über Maßnahmen und Umsetzung anderer Routen (NBW, WRRL, etc.) zu treffen. Vereinbarungen zu räumlichen Aspekten sind derzeit (Ende 2018) nicht Bestandteil eines Wasserabkommens. Die Raumplanung erfolgt derzeit mit den Instrumenten des Raumordnungsgesetzes und wird ab 2021 Bestandteil des Umweltgesetzes.