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EIN Änderungsgesetz ist die Bezeichnung für a Recht die (hauptsächlich) andere Gesetze ändert. Beispielsweise fügt ein Änderungsgesetz Artikel/Absätze zu einem Gesetz hinzu, ändert seinen Text oder hebt es auf.
Es gibt einige Unterschiede in der Terminologie zwischen belgischen und niederländischen Änderungsgesetzen. In Belgien beispielsweise werden sowohl Gesetzesartikel als auch ganze Gesetze "aufgehoben", während in den Niederlanden Gesetzesartikel "aufgehoben" und ganze Gesetze "aufgehoben" werden. Niederländische Änderungsgesetze haben oft keine Zitattitel und sind unterteilt in Artikel mit römischen Ziffern (Kunst. 234, Ar).
In Belgien haben Verordnungen Gesetzeskraft und kann (alte) Gesetze ändern, die regionale oder kommunale Angelegenheiten regeln. Die Änderung betrifft nur das Territorium der betreffenden Region oder Gemeinschaft, was zu mehreren Fassungen eines Gesetzes führt.
In Deutschland werden Änderungsgesetze auch genannt Artikelgesetze weil sie nicht, wie im deutschen Recht üblich, in Artikel und nicht in Absätze gegliedert sind.
In dem Verfassung von Schweden weist ausdrücklich darauf hin, dass nur das Gesetz Gesetze ändern oder außer Kraft setzen kann (Und lag für inte ändras eller upphävas på annat sätt än genom lag., Staatsformen, Kapitel 8, §18).
Ein Änderungsrechtsakt gibt nicht an, wie der vollständige Rechtstext lauten wird, wenn die Änderungen umgesetzt wurden. Deshalb sind Regierungstexte oft konsolidierte Form angeboten.
Ein Gesetz zu ändern ist ein einmaliger Akt. Sobald alle Änderungen umgesetzt sind, hat das Änderungsgesetz keine Funktion mehr und ist sozusagen „wesentlich ausgearbeitet“.