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offener Stuhlgang Hinsichtlich Stuhlgang in dem öffentlicher Raum, statt auf den oben genannten Toilette. offener Stuhlgang und in der Öffentlichkeit urinieren als Störung der oeffentliche Ordnung, sind aber in den Niederlanden nur dort strafbar, wo Örtliche Vorschriften ist entschieden. Beides ist dann in derselben Vorschrift mit der Bezeichnung „natürliches Bedürfnis“ verboten, meist nur innerhalb der Stadtgrenzen gilt. Das Bußgeld beträgt 159 €.[1]
Im Vergleich zum Urinieren in der Öffentlichkeit ist der offene Stuhlgang viel seltener. Zwar hinterlässt der offene Stuhlgang mehr Spuren und wird daher eher als störend empfunden. In Ländern wie Indien Ebenso wie das Urinieren in der Öffentlichkeit ist der offene Stuhlgang weit verbreitet und eher die Regel als die Ausnahme.
Gesendet: 24-4-2014 | Dieser Artikel ist ein Stummel über den Alltag. Du bist eingeladen zu bearbeiten Klicken Sie hier, um Ihr Wissen zu diesem Artikel hinzuzufügen. |
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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