WikiDer > Sendezeitverordnung

Zendtijdbesluit

Es Sendezeitentscheidung zusammen mit dem vorm . gebildet Funkvorschriften die erste gesetzliche Regelung des Rundfunks in den Niederlanden. Grundlage dieser Regelungen war Artikel 3ter der Telegraphen- und Telefongesetz 1904.

Das Sendezeitdekret wurde am 14. Mai 1930 von Minister . verkündet Paul Reymer des Wasserstaates. Die wichtigsten Bestimmungen waren:

  • Die vier großen Rundfunkverbände (AVRO, KRO, NCRV und VARA) erhielten jeweils 20 % der Sendezeit.
  • 15 % der Sendezeit wurden einem allgemeinen Programm zugeteilt. Dies wurde wiederum von den vier großen Rundfunkverbänden organisiert.
  • Maximal 5 % der Sendezeit wurden kleinen Sendern zugeteilt, einschließlich der VPRO.
  • Die Sender wechselten vierteljährlich zwischen den Sendern Hilversum und Huizen. Denn die Sendungen des Senders Hilversum konnten nicht überall in den Niederlanden empfangen werden.

Für die AVRO die Sendezeitverordnung bedeutete eine erhebliche Verkürzung der Sendezeit im Vergleich zur alten Situation. Als Verfechterin eines überregionalen Rundfunks empfand sie einen gravierenden Mangel und organisierte am 6. November 1930 eine Demonstration auf dem Houtrustterrein in Den Haag. Das Airtime-Dekret blieb jedoch bestehen.

Im März 1941 lösten die deutschen Besatzer die Rundfunkvereine auf, um Platz für eine einheitliche Rundfunkanstalt zu schaffen: Der niederländische Rundfunk. Nach der Besetzung wurde der Airtime Decree nicht wieder eingeführt. Unmittelbar nach der Befreiung wurden die Radiosendungen von der Militärbehörde unter dem Namen Radio Resurgent Niederlande. Dann geschah dies durch die Radio Netherlands Foundation in der Übergangszeit in dem die Rundfunkvereine der Vorkriegszeit zusammenarbeiteten. Ab dem 1. März 1947 durften die Sender wieder unter eigenem Namen senden. Der Rundfunk wurde nun in einer Ministerialverordnung vom Januar 1947 geregelt.

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