WikiDer > Und
EIN et oder erhalten (hebräisch:גט, g wie in . ausgesprochen werden Englisch) bedeutet Scheidung und bezieht sich auf ein Scheidungsdokument, das gemäß dem jüdisches Recht vom Mann an die Frau übergeben. Das macht es Hochzeit offiziell beendet. Der Begriff stammt aus dem Mischna und Talmud und wird in der nicht als solche bezeichnet Tora erwähnt.
Die Übergabe eines et muss vor a Biss servieren Ser (rabbinisches Gericht). In den Niederlanden geschieht dies beim Oberrabbinat für die Niederlande. Wie bei der Unterzeichnung der ketuba (Heiratsurkunde) vereinbart wurde, muss der Ehemann der Ehefrau Unterhalt leisten.
Die Übergabe des et ist notwendig, um nach jüdischem Recht wieder zu heiraten. Eine zivilrechtliche Scheidung allein reicht nicht aus. Ein et kann jedoch nur der Mann seiner Frau geben. Wenn der Ehemann der Frau davongelaufen ist, ohne dies zu tun, kann sie nicht wieder heiraten. Umgekehrt kann eine Frau auch die Einnahme des et ablehnen. Für progressive Juden wird daher bei der Heirat ein besonderer Zusatzvertrag abgeschlossen, der beide Ehegatten zur Abgabe oder Annahme einer ĝet verpflichtet. Bei Nichtbeachtung droht eine saftige Geldstrafe.[1]
In Holländisch-Jiddisch ist das Verb dieses Wortes bekommen abgeleitet, oder geben Sie ein et.[2]
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
|