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ABC-beleid

Es ABC-Richtlinie ist NiederländischRegierungsrichtlinie das arbeits- und besucherintensive Unternehmen und Einrichtungen mit guten öffentlicher Verkehr (OV) zugängliche Orte. Anschließend wird versucht, den Autoverkehr durch maximale Parkstandards einzudämmen. Die ABC-Politik beinhaltet oft neue Entwicklungen. In Innenstädten geht es meist um Parkpolitik und Management mit einem starken Schwerpunkt auf Instrumente wie Preisgestaltung, Lizenzierung und Durchsetzung. Außerhalb der ABC-Standortpolitik sind die Gemeinden selbst befugt, Parkstandards festzulegen. Die Merkmale, die die verschiedenen Standortkategorien erfüllen, sind:

Ein Ort

  • Optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf nationaler, regionaler, städtischer und lokaler Ebene
  • Erreichbarkeit mit dem Auto ist von untergeordneter Bedeutung
  • Strenge Parkpolitik
  • Gute Bedingungen für die Nutzung des Fahrrads
  • Das Vorhandensein von Einrichtungen trägt zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeld bei.

B-Standort

  • Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf regionaler oder stadtregionaler und lokaler Ebene
  • Angemessene Erreichbarkeit mit dem Auto auf lokaler und überörtlicher Ebene
  • Einschränkung der Parkmöglichkeiten, insbesondere für Dauerparker
  • Gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad

C-Standort

  • Optimale Erreichbarkeit mit dem Auto auf lokaler und überörtlicher Ebene
  • Keine Anforderungen an öffentliche Verkehrsmittel
  • Parkmöglichkeiten sind auf die Art der Unternehmen zugeschnitten
  • Staufreie Anbindung an Haupttransportachsen

Der A-Standort vergibt 10 Stellplätze pro 100 Mitarbeiter, der B-Standort 20 und der C-Standort stellt keine Anforderungen.

Zur Veranschaulichung: der von der Gemeinde festgelegte Parkstandard Schiedam vor dem fünf Schlösser Nutzungen ist 1:85, wobei das Parken auf Privatgrundstücken erfolgen muss. Die 85 steht in diesem Fall für m2 und nicht für Mitarbeiter.

ABC-Standortrichtlinie

Die ABC-Standortrichtlinie ist Teil der Lenkungsparkrichtlinie der Regierung. Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass sich das richtige Unternehmen am richtigen Ort befindet, indem die Erreichbarkeitsprofile von Standorten und Mobilitätsprofile von Unternehmen harmonisiert werden.

Im 1988 sind von der Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt die Erreichbarkeitsprofile A, B und C sind definiert.

  • Aktivitäten mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern und/oder Besuchern kommen für Standorte mit dem Zugänglichkeitsprofil A in Frage. Zum Beispiel Unternehmensdienste.
  • Eine gute Erreichbarkeit mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln, die B-Standorte auszeichnet, ist unter anderem für Krankenhäuser und Ämter wichtig.
  • Für Standorte mit Erreichbarkeitsprofil C kommen Aktivitäten mit relativ wenigen Mitarbeitern und/oder Besuchern in Frage, die auch auf eine gute Erreichbarkeit mit dem (Lkw-)Pkw angewiesen sind. Zum Beispiel Produktions- und Vertriebsunternehmen.

Siehe auch