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Adam Koksland | |||||
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| Karte | |||||
■Adam Koksland | |||||
| Allgemeine Daten | |||||
| Hauptstadt | Philipppolis | ||||
| Sprachen | Niederländisch/afrikanisch | ||||
| Regierung | |||||
| Regierungsform | Republik | ||||
Adam Koksland war ein griechischer Status um die Stadt herum Philipppolis in der Gegenwart Südafrika. Adam Koksland wurde von den Griechischer KwakaptynAdam Kok III bis zur britischen Annexion im Jahr 1848 und wurde von Kok und seinen Leuten im Jahr 1861 aufgegeben Ostgriechenland zu gründen.
Geschichte
Adam Koksland, der Süden der heutigen südafrikanischen Provinz Freier Staat, wurde von Griekwa bevölkert, die von der Familie Kok geführt wurde. Sie streiken in Gemeinden, die oranger Fluss über, weil sie als Bastarde und Farbige in den Kapkolonie. Die Griekwa von Adam Koksland besaßen Land auf individueller Basis und hatten große Viehherden. Sie waren eine kleine, aber entwickelte Gemeinschaft mit einem starken Gefühl der Unabhängigkeit.[2]
Wegen der Große Wanderung in den 1930er und 1940er Jahren war Adam Koksland überwältigt von Pioniere und Bauern die von den offenen Rasenflächen angezogen wurden. Weil die Briten schon alle Hände voll zu tun hatten mit dem Xhosa mit dem Grenzkriege, Sie sandten Missionare um einen bewaffneten Konflikt zwischen den Grikwa und den Buren zu verhindern.
Britische Missionare geholt kaptynAdam Kok III im Begriff, Adam Koksland in einen Briten zu verwandeln Protektorat das hinderte ihn daran, gegen die Buren als Gegenleistung für Schutz vorzugehen. Der versprochene Schutz blieb jedoch aus und die Buren rückten ungehindert weiter vor. 1848 Sir48 Harry Smith das Souveränität des Orange River verkündet und sechs Jahre später die BauernrepublikOranger Freistaat, mit dem die Griekwa endgültig ihre Unabhängigkeit verloren hatten. 1861 machten sich Adam Kok III und seine Leute auf den Weg über die Drakensberg an die neue griechische Öffentlichkeit Ostgriechenland die bis 1879 existierte.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |
| Bauernrepubliken und griechische Länder | ||||
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