WikiDer > Entschädigungsurkunde

EIN Entschädigungsurkunde (auch Pflegeurkunde, Bürgschaft, Entlastungsschreiben oder Bürgschaftsschreiben genannt) war a offizielle Aussage des Diakonie wenn es Gericht des Herkunftsortes der Neubürger, dass sie für diese den notwendigen Beitrag zum Lebensunterhalt zahlen würden. Die niederländischen Orte begannen wegen der wachsenden Armut ab dem Ende des 17. Jahrhunderts nach dieser Urkunde zu fragen, wenn sich jemand dort niederlassen wollte.
Die gewünschte Gültigkeitsdauer dieser Garantieerklärung kann je nach Standort unterschiedlich sein. Es war vor allem im 18. Jahrhundert in vielen auf dem Gebiet der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande ansässige Städte nutzt offizielle Mittel, um den Zuzug armer Menschen in eine Stadt so gering wie möglich zu halten. Sie brauchten eine Entschädigungsurkunde, um sich in der Stadt niederzulassen. Amsterdam ist eine der wenigen Städte, die nie eine Entschädigungsbescheinigung verlangt haben, gerade weil sie einen neuen Zustrom von Arbeitern brauchten.
Wollte sich ein armer Bürger im Laufe des 18. Jahrhunderts in einer anderen Stadt niederlassen, musste er zunehmend eine Entschädigungsbescheinigung seines Herkunftsortes in seiner neuen Heimatstadt vorlegen.
Ist zum Beispiel jemand von Führen zu Rotterdam, dann musste er dort eine unterschriebene Entschädigungsurkunde vorlegen. Die Leiden Diakonie oder die Leiden schlechtes Management musste in dieser Urkunde für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 5 Jahre) für ihn bürgen, sollte der neue Einwohner von Rotterdam Armut abgesagt. Ohne Entschädigungsurkunde war es daher für einen Leidener Armen Ende des 18. Jahrhunderts sinnlos, nach Rotterdam zu ziehen.
Die in Archiven aufbewahrten Urkunden sind oft eine Quelle für Informationen über Umzüge vor 1850.[1]
Alternative
Wenn eine Person keine Entschädigungsbescheinigung vorlegen konnte, verlangte der Wohnort manchmal eine "Verzichtserklärung" eines neuen Bewohners. Darin erklärte er, dass er am neuen Wohnort nicht auf finanzielle Unterstützung angewiesen sei.[1]
Im Ausland
Dass auch Menschen aus dem Ausland eine Entschädigungsurkunde vorlegen mussten, wenn sie sich an einem niederländischen Ort niederlassen wollten, geht aus einer Urkunde hervor, die im Archiv des Gemeinderats von gefunden wurde Zegveld. Diese Urkunde wurde am 8. November 1751 in der deutschen Stadt verfasst Altendiez. Der Ortspfarrer Johann Manderbach und der Armenrat der Reformierten Kirche erklären in der Urkunde, dass sie die in Altendiez geborene Anna Margreda Heubachin für den Fall der Notlage garantieren. Es ist nicht bekannt, wie lange sie in Zegveld lebte und was sie dort zu tun hatte.[2]
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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