WikiDer > Urteil
Beurteilung (Französisch: Festnahme) beinhaltet Die Niederlande, Belgien und Frankreich der Name für die Aussprache eines höheren Richter (ein Gericht). Dies betrifft die Entscheidung eines Zivilrichters in einem Ladungsverfahren oder eines Strafgerichts. Im Antragsverfahren spricht man von einer Entscheidung – auch in Berufung und Kassation.
Die Entscheidung eines Richters in erste Instanz in einem Vorladungsverfahren Urteil erwähnt. Die Entscheidungen der Belgier Berufungsgerichte oder Arbeitsgerichte, der Belgier Kassationsgericht, die Franzosen cours d'appel, die Franzosen Cour de cassation, der Holländer Gerichte und der Oberster Gerichtshof der Niederlandewerden Urteile genannt. Eine Ausnahme gilt für Entscheidungen des Berufungsgerichts Aruba, Curacao, St. Martin und der BES-Inseln, es Gemeinsamer Gerichtshof, deren Urteile auch Urteile genannt werden.
Ein Urteil kann sowohl eine Bestätigung des angefochtenen Urteils oder eines früheren Urteils als auch dessen vollständige oder teilweise Aufhebung enthalten, wobei das Gericht in Beschwerde oder Kassation entscheidet erneut, ob (manchmal) der Fall verwiesen oder verwiesen wird.
Wird in der Kassation das Urteil, gegen das Berufung eingelegt wurde, aufgehoben oder gebrochen, verweisen der Oberste Gerichtshof oder der Kassationshof die Sache in der Regel an ein anderes Berufungsgericht. In den Niederlanden geschieht dies mit Hinweisen, die der Richter bei seiner Entscheidung berücksichtigen muss. In Belgien sind diese Weisungen erst nach einer zweiten Kündigung und einer zweiten Verweisung, also nun an ein drittes Berufungsgericht, bindend.
Aussagen der Gericht und Europäischer Gerichtshof im Luxemburg und von der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Straßburg Urteile werden auch auf Niederländisch (und Französisch) gefällt (Festnahme) erwähnt.
Siehe auch
- Urteil – Entscheidung einer Vorinstanz