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Arrest-Goodwin

Es Urteil-Goodwin ist ein Urteil der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte von 27. März1996 im Fall von Goodwin v Vereinigtes Königreich. Das Urteil betrifft Quellgeheimnis des Journalist.

Die Fakten des Falls

William Goodwin hatte „sensible“ Finanzinformationen über ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten beim britischen Verpackungsunternehmen Tetra Ltd. Er hatte diese Informationen im Austausch für das Versprechen erhalten, seine Informationsquelle nicht preiszugeben. Trotz der Forderungen des Unternehmens und der britischen Gerichte weigerte sich Goodwin, seine Quelle preiszugeben. Er wurde mit einer Geldstrafe belegt Missachtung des Gerichts (Beleidigung des Gerichts).

Folgen des Urteils

Das Goodwin-Urteil hat dafür gesorgt, dass der Schutz journalistischer Quellen unter fällt Artikel 10 von dem Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Im Prinzip a Journalist seine Quelle nicht offenzulegen, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, das in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich ist. Obwohl das Goodwin-Urteil in der Niederländisch und Belgier Recht ist eine Quelle des Rechts, könnte man in Belgien in politischen kreisen kommt man nicht daran vorbei, dass das quellengeheimnis noch oft faktisch ignoriert wird.

Es war in Belgien entschieden, dass das Quellengeheimnis gesetzlich geregelt werden muss, um die belgischen Gesetzgebung Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), bezüglich der Redefreiheit. „Das journalistische Quellengeheimnis ist Bestandteil der freien Meinungsäußerung. Dies wurde ausdrücklich von der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Goodwin-Urteil vom 27. März1996. In diesem Urteil hat der EGMR entschieden, dass das Quellengeheimnis gemäß Artikel 10 EMRK geschützt ist. Dieses Urteil ist bahnbrechend: Basierend auf einem Vertrag mit direkter Wirkung ist es für das belgische Gericht unbestreitbar bindend. Der Richter ist daher verpflichtet, sich an das Goodwin-Urteil zu halten. Obwohl das Goodwin-Urteil eine Rechtsquelle in unserem Rechtssystem ist, können wir nicht übersehen, dass das Quellengeheimnis immer noch oft tatsächlich ignoriert wird.“ (Parl. St., Kamer, BZ 2003, Nr. 24/1, S. 6 ). ). Um das Quellengeheimnis wirklich durchsetzbar zu machen, wurde daher eine gesetzliche Regelung gewählt. Es kam mit dem Recht von 7. April2005 um journalistische Quellen zu schützen. Dieses Gesetz entstand aus a Rechnung von Vertreter des VolkesGeert Bourgeois (Parl. St., Kamer, B.Z. 2003, Nr. 24/1, S. 1).

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Siehe auch