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Assurantiebeding

EIN Versicherungsklausel ist ein Hypothekenklausel vor, dass die Versicherungsleistung von a Hausratsversicherung dem Kreditgeber zugute kommt, wenn die Hypothekensicherheit ganz oder teilweise verloren geht. Die Versicherungsleistung dient (ausschließlich) zur Abgeltung der Restschuld. Ein solcher Sachverhalt ist in den Niederlanden seit 1993 gesetzlich geregelt, sodass die Versicherungsklausel in der Regel nicht mehr gilt Hypothekenbrief nimmt auf.