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EIN Atompol ist eine Gruppe von Versicherungsgesellschaften das in Poolband Schadensrisiken durch Nuklearunfälle versichert, insbesondere von Atomkraftwerke. Ein Atompol kommt in vielen Ländern vor. Die jeweiligen Versicherer nehmen ihren Anteil auf eigene Rechnung an; Es ist nicht erlaubt, ihren Anteil zu teilen rückversichern. Der gesamte Nuklearpool kann als Rückversicherer für einen anderen Nuklearpool auftreten. Im Rahmen internationaler Vereinbarungen versichern die Nuklearpools weltweit nukleare Risiken.
Die Niederlande
Der niederländische Atompool (in voller De Niederländischer Pool für Atomrisikoversicherung) ist ein Pool von etwa zwanzig Versicherern. De Atoompool wurde 1958 gegründet. De Atoompool versichert Nuklearrisiken in den Niederlanden und tritt als Rückversicherer für ausländische Nuklearpools auf.
Gemäß der Atomunfallhaftungsgesetz (Wako) haftet der Betreiber einer kerntechnischen Anlage für alle Schäden an Personen, Sachen oder Sachen, die durch einen nuklearen Unfall verursacht werden. Der Betreiber ist verpflichtet, Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1,2 Mrd. €. Beträgt der Schaden mehr als 1,2 Milliarden Euro, garantiert der Staat die Selbstbeteiligung.
Deutschland
Der deutsche Atompol ist der Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG). Die versicherten Risiken betreffen sowohl Schäden an den Anlagen selbst als auch Schäden an Dritten durch Störungen und Unfälle.
Das deutsche Kernenergiegesetz (Atomgesetz) sieht eine Gesamthaftpflichtversicherung von rund 2,5 Mrd. EUR vor, von denen 256 Mio. EUR durch das DKVG abgedeckt sind. Der Rest wird durch eine Solidaritätsvereinbarung zwischen den vier großen Energieunternehmen in Deutschland (ÄON, RWE, deBW und Vattenfall). Ab 2,5 Milliarden Euro haftet der Betreiber eines Kernkraftwerks vollumfänglich für alle Folgeschäden. Was zu kurz kommt, wenn die Ressourcen eines einzelnen Unternehmens erschöpft sind, übernimmt der Bund.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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