WikiDer > Auctoritas
Autoritas ist ein römischer Wertbegriff, der in der Politik der Römische Republik eine bedeutende Rolle gespielt. Die beste Beschreibung ist Würde, Prestige, Einfluss. Das Behörde wirkte dort hauptsächlich als regulatorischer Diskriminierungsgrund, wo keine gesetzlichen Regelungen vorhanden waren. Autoritas kann sowohl einer Person als auch einem Ganzen (z.B. dem Senat) angehören.
Charakteristisch dabei ist, dass sich diese politischen Unterscheidungen ohne formalen Rechtsstatus bemerkbar machen und ihr Rat allgemein akzeptiert wird. Also schrieb Kaiser Cäsar Augustus in seinem Res Gestae über die Grundlage seiner Macht: „Nach dieser Zeit (27 v. Chr.) hatte ich Einfluss (Behörde) weit über allen anderen, aber ich hatte nicht mehr Macht als die Leute, die meine Kollegen in den verschiedenen Büros waren.“[1]
Das auctoritas senatus würde von früh an Republik das Instrument der Senat Priestern und anderen Weisungen erteilen Senatus auctoritate[2] und wir treffen uns bei der Arbeit von Titus Livius verabschieden regelmäßig Gesetze und andere Initiativen Ex-Aktoritat patrum.[3] In der Späten Republik wäre es jedoch Senatsberatung übernahm diese Funktion und wurde zum Begriff auctoritas senatus verwendet, um die Meinung der Mehrheit der Senatoren anzuzeigen, die jedoch durch das Veto von a Tribüne plebis[4] oder ein Verfahrensfehler nicht wenn Senatsberatung wurden angenommen. Vor dem Marcus Tullius Cicero war das Verhältnis zwischen dem römischen Volk und seinem Senat (SPQR) deutlich: „Während die potestas ist unter den Leuten, die Behörde selbst im Senat“.[5] So gab ihr der Senat Behörde Auf Volksabstimmung (populäre Verordnungen)[6] und sie Konsilium (beraten) an die Magistrat, dieses selbst im auctoritate senat Waren.[7]
Nüsse
- ↑Res Gestae 34.
- ↑T. Mommsen, Römisches Verfassungsrecht, III.2, Leipzig, 18883, s. 1033 (Nr. 2). vgl. Livius, Ab Urbe Zustand IV49.
- ↑livius, Ab Urbe Zustand III 3, VII 11, 19, VIII 5, 21, 22, 29, X 45, XXII 14, 57, XXV 15, XXVI 2.1, XXVII 5.7, 6, 11, XXX 40, XXXII 31, XXXIII 24, XXXIV 56, XXXV 7, XLV 1, 35, Periochen XLIX 7. Vgl. Aurelius Victor, De Viris Illustribus 3.2.
- ↑Cicero, Bekannte mit Anzeige I 7.4, VIII 8 4-8, Anzeige Atticum Frage 2.3.
- ↑Cicero, der legibus III 28: Cum potestas in populo, auctoritas in senatu sit.
- ↑livius, Ab Urbe Zustand XLII 21.
- ↑Cicero, Pro Sestio 137.
Referenz
- J.P.V.D. balsdon, Auctoritas, Digitas, Otium, im CQ2 10 (1960), pp. 43-50.
